Fahrtkosten / Arbeitszeit

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Fahrtkosten / Arbeitszeit, Was muss der Arbeitgeber zahlen.
Hallo,

ich arbeite auf 450€ Basis an einer Schell Tankstelle in NRW. Mein Chef setzt mich zur zeit an einer für mich weiter enterten Tankstelle ein (Stammtanke 5min Fußweg ,jetzt 15 min mit de Auto). Da ich in der regel die erste oder die letzte Schicht habe muss ich Auf- und Zuschließen, das ist ja soweit noch alles OK.

Mein Chef verlang von mir aber das ich, bei Frühschicht den Schlüsse am vortag hole und bei nach der Spätschicht am nächst Tag wieder zur Tankstelle bring, also jeweils 30min Fahrt nur für den Schlüssel. Muss er mir diese Fahrten als Arbeitszeit rechnen und Zahlen? Wäre der ein Schlüssel an meiner Stammtanke hinterlegt würden die Fahrten wegfallen (24h geöffnet und auf dem Weg).

Zum anderen würde mich Interessieren ob Fahrten außerhalb meiner Schichten, im Auftrag des Arbeitgebers als Arbeitszeit gelten und Entlohntwerden müssten.

Grüße
Ingo
Hallo,

m.E. müssen Fahrten, die im Auftrag des Arbeitgebers gemacht werden, auch bezahlt werden. Da gab es doch vor kurzem ein Urteil, wo z.B. geurteilt wurde, dass Fahrten von Monteuren zu externen Arbeitsstätten als Arbeitszeit gelten, auch wenn diese direkt von zu Hause aus erfolgen.

Bin da aber auch kein Arbeitsrecht-Experte. Bist Du gewerkschaftlich organisiert? Wenn ja, kannst Du dich dort kostenfrei beraten lassen.

Gruß, Buchi
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