1. Auch als Student darf man so viel arbeiten und verdienen, wie man möchte (abhängig beschäftigt max. 48h/Woche nach Arbeitszeitgesetz).
2. Die sogenannte 20h-Regel ist aus der Sozialversicherung und hat auch nur dort Relevanz! Hier geht es um den SV-status, also wie ein beschäftigter Student angemeldet werden muss.
3. Für das Duale Studium gelten eigene Regeln. Dual Studierende gelten als Auszubildenede und unterliegen keiner 20h-Regel!
4. Im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes sind auch Mehrfachbeschäftigungen möglich. Dem Arbeit- bzw. Ausbildungsgeber gegnüber besteht lediglich eine Melde-/Informationspflicht.
Sie sollten sich bei grobem Un- oder Halbwissen besser zurückhalten, da Ihnen die Ratsuchenden hier glauben könnten...
Beste Grüße!
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