Um als Betriebsveranstaltung zu gelten, muss ein Event nicht für alle Angehörigen eines Betriebes ausgerichtet werden. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden (Az. VI R 5/22). Das Urteil bezieht sich allerdings nicht auf den Freibetrag von 110 Euro, sondern nur auf eine mögliche Pauschalbesteuerung.|
Erstellt von (Name) E.R. am 12.06.2024
Geändert: 12.06.2024 07:18:44
Autor:
Petra Hannen
Quelle:
Bundesfinanzhof
Bild:
Bildagentur PantherMedia / vadimphoto1(at)gmail-com
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