Fraunhofer-Institut für Windenergiesysteme IWES
Bremerhaven
Zwei Prokuristen einer GmbH sind vor dem Finanzgericht Köln mit ihrem Ansinnen gescheitert, freiwillige Sonderzahlungen in Höhe von 50.000 Euro beziehungsweise rund 1,3 Millionen Euro als Trinkgelder und damit steuerfrei vereinnahmen zu können (Az. 9 K 2507/20 und 9 K 2814/20). Gezahlt hatte die Beträge ein an der GmbH beteiligtes Unternehmen. Den beiden Prokuristen zufolge flossen die Summen zwar im Zusammenhang mit Beteiligungsveräußerungen, aber freiwillig, ohne einen Rechtsanspruch und zusätzlich zu dem von der GmbH gezahlten Arbeitslohn.|
Erstellt von (Name) E.R. am 18.12.2023
Geändert: 18.12.2023 17:31:00
Autor:
Petra Hannen
Quelle:
Finanzgericht Köln
Bild:
Bildagentur PantherMedia / Wolfgang Zwanzger
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