Ulmer Wohnungs- und Siedlungs-Gesellschaft mbH
Ulm
Im Juli 2022 hatte das Bundesverfassungsgericht die Höhe des gesetzlichen Zinssatzes von monatlich 0,5 Prozent beziehungsweise 6 Prozent im Jahr auf Steuernachzahlungen und Steuererstattungen des Finanzamts für verfassungswidrig erklärt, unter anderem weil sich der typisiert festgelegte Zinssatz im Laufe der Zeit unter veränderten tatsächlichen Bedingungen als evident realitätsfern erwiesen habe. Nach einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg ist diese Entscheidung jedoch nicht auf Aussetzungszinsen übertragbar, hier bleibt es also bei monatlich 0,5 Prozent (Az. 1 K 180/22).|
Erstellt von (Name) E.R. am 07.02.2024
Geändert: 07.02.2024 08:16:10
Autor:
Petra Hannen
Quelle:
Finanzgericht Baden-Württemberg
Bild:
Bildagentur PantherMedia / Andriy Popov
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