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Kleine Fehler und Ungenauigkeiten im Fahrtenbuch führen nicht automatisch zu dessen Verwerfung und zur Anwendung der 1%-Regel. Allerdings nur, wenn es sich um vereinzelte Angaben handelt. Das hat das Niedersächsische Finanzgericht entschieden und dabei vorgegeben, welche Fehler das Finanzamt tolerieren muss (Az. 9 K 276/19). |
Erstellt von (Name) W.V.R. am 30.03.2022
Geändert: 04.07.2022 15:47:54
Autor:
Wolff von Rechenberg
Quelle:
Nieders. FG: Niedersächsisches Landesjustizportal
Bild:
Bildagentur PantherMedia / Andrey Popov
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