Das Bundeskabinett hat am 15.10.2025 den Entwurf des Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beschlossen. Die Bundesregierung setzt damit die im Koalitionsvertrag vereinbarte Verlängerung der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge um. Mit der Neuregelung in § 3d KraftStG (Kraftfahrzeugsteuergesetz) werden Neuzulassungen oder Umrüstungen bis Ende 2030 (bisher: Ende 2025) befreit. Die zehnjährige Steuerbefreiung gilt bis Ende 2035 (bisher: Ende 2030).|
Erstellt von (Name) S.P. am 30.10.2025
Geändert: 30.10.2025 15:17:52
Autor:
S. P.
Quelle:
Bundesministerium der Finanzen
Bild:
Bildagentur PantherMedia / Anna Omelchenko
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