Wohn + Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH
Münster
Die meisten Arbeitnehmer sind in einer Krankenkasse gesetzlich pflichtversichert, die entsprechenden Beiträge abzuführen, ist in der Lohnbuchhaltung Routine. Neben Selbstständigen und Beamten können auch gutverdienende Angestellte von der Versicherungspflicht befreit werden. Bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es in der Buchhaltung einiges zu beachten, da der Arbeitgeber lediglich steuerfreie Zuschüsse zu den Versicherungsprämien gibt und ein Teil dieser Zuschüsse unter Umständen steuerpflichtig werden kann.
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