Universitätsmedizin Greifswald KöR
Greifswald
Ab dem Veranlagungszeitraum 2023 ist für die elektronische Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen zwingend die Angabe einer steuerlichen Identifikationsnummer notwendig. Wie Unternehmen vorzugehen haben, wenn die Identifikationsnummer eines ihrer Beschäftigten nicht vorliegt, regelt ein aktuelles BMF-Schreiben (GZ IV C 5 - S 2295/21/10001:001; DOK 2024/0066304).|
Erstellt von (Name) E.R. am 08.02.2024
Geändert: 08.02.2024 10:25:29
Autor:
Petra Hannen
Quelle:
BMF
Bild:
Bildagentur PantherMedia / kantver
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