Jährliche Einmalzahlungen wie das Weihnachts- oder Urlaubsgeld dürfen nicht in anteilig umgelegte monatliche Teilbeträge umgestaltet werden, um damit den Mindestlohn zu erfüllen. Das hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschieden (Az. 3 Sa 4/23). Vielmehr müssen Arbeitgeber den regulären Monatslohn aufstocken, wenn dieser nicht dem festgelegten Mindestlohn entspricht.|
Erstellt von (Name) E.R. am 13.05.2024
Geändert: 13.05.2024 14:49:33
Autor:
Petra Hannen
Quelle:
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
Bild:
Bildagentur PantherMedia / Randolf Berold
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