Kurzarbeitergeld: Erleichterungen verlängert

Erleichterter Zugang zu Kurzarbeitergeld bis Ende 2022

Das Bundeskabinett die Zugangserleichterungen für das Kurzarbeitergeld um drei Monate, bis 31. Dezember 2022 verlängert. Außerdem können auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer zeitlich befristet wieder Kurzarbeitergeld erhalten. Ihr Anspruch gilt drei Monate – vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2022.

Mit dem erleichterten Zugang ist geregelt, dass:
  • Kurzarbeitergeld nach wie vor bereits gezahlt werden kann, wenn mindestens zehn Prozent statt regulär ein Drittel der Beschäftigten von einem Entgeltausfall betroffen sind,
  • Beschäftigte keine Minusstunden vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld aufbauen müssen.


Die Regelung zur Öffnung des Kurzarbeitergeldes für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer war zum 30. Juni 2022 außer Kraft getreten. Die Zugangserleichterungen zum Kurzarbeitergeld sollten zum 30. September 2022 auslaufen. Da der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und weitere Störungen in den Lieferketten sowie Versorgungsengpässe beim Gas die Unternehmen verunsichern, will die Bundesregierung mit der Verordnungen sichergestellen, dass Beschäftigungsverhältnisse aufrecht erhalten sowie Arbeitslosigkeit und Insolvenzen vermieden werden. Auch Verleiher sollen in die Lage versetzt werden, ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu halten.

Damit die Bundesregierung weiterhin Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld umfassend und kurzfristig im Wege einer Verordnung erlassen kann, hat der Bundestag die entsprechende Verordnungsermächtigung bis 30. Juni 2023 verlängert. So könnten die Zugangserleichterungen für das Kurzarbeitergeld auch über den Jahreswechsel hinaus verlängert werden.

Erstellt von (Name) W.V.R. am 29.09.2022
Geändert: 29.09.2022 16:16:45
Autor:  Wolff von Rechenberg
Quelle:  Bundesregierung
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Andriy Popov
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