Höhere Betriebsausgabenpauschale für Selbständige ab 2023

Die Höchstgrenze für die Betriebsausgabenpauschale für Selbständige und Freiberufler in vielen Tätigkeiten zum Beginn des Jahres 2023 angehoben worden. Ab 2023 gilt nun der Höchstbetrag von 3.600 Euro bzw. 900 Euro jährlich. Das hat die Finanzverwaltung mit BMF-Schreiben vom 6. April 2023 festgelegt und damit eine lange überfällige Neuregelung vorgenommen.

Bei Einkünften aus hauptberuflicher selbständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit, aus wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Nebentätigkeit sowie aus nebenamtlicher Lehr- und Prüfungstätigkeit können Steuerzahler ihre Betriebsausgaben wie folgt pauschalieren:


Hauptberuflich Selbständige im schriftstellerischen oder journalistischen können in der Einnahme-Überschussrechnung pauschal 30 % der Betriebseinnahmen aus dieser Tätigkeit absetzen, höchsten jedoch 3.600 Euro jährlich. Steuerzahler mit wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Nebentätigkeit dürfen pauschal 25 % der Betriebseinnahmen aus dieser Tätigkeit, höchstens jedoch 900 Euro jährlich als Betriebsausgaben angeben. Hierzu zählen auch Vortrags- oder nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeiten.
Wichtig: Der Höchstbetrag von 900 Euro jährlich darf nur einmalig für alle Nebentätigkeiten in Anspruch genommen werden, nicht für jede einzelne Nebentätigkeit gesondert. Außerdem gilt die Pauschale nicht für Nebentätigkeiten, die in §3, Abs. 26 EStG genannt sind.

Für die Pauschalierung der Betriebsausgaben für die genannten Berufsgruppen hatte der Gesetzgeber zuletzt mit BMF-Schreiben vom 1. Januar 1994 Höchstbeträge von 4.800 bzw. 1.200 D-Mark festgesetzt, was 2.400 bzw. 600 Euro entspricht. Unverändert gilt auch weiterhin: Wahlweise können betroffene Steuerzahler auch höhere Betriebsausgaben nachweisen.

Erstellt von (Name) W.V.R. am 11.05.2023
Geändert: 18.08.2023 08:27:38
Autor:  Wolff von Rechenberg
Quelle:  BMF-Schreiben vom 6. April 2023
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Brigitte Goetz
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