INDUS Holding AG
Bergisch Gladbach bei Köln
Wenn ein Arbeitgeber aufgrund eines Summenbescheids Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung nachzahlt, führt das bei den Beschäftigten nicht zu Arbeitslohn. Diese Entscheidung des Finanzgerichts Köln hat jetzt der Bundesfinanzhof bestätigt (Az.: VI R 27/20). Zum einen sei bei einem Summenbeitragsbescheid keine individuelle Zuordnung möglich, zum anderen führe eine Nachentrichtung von Arbeitnehmeranteilen nicht zu einer wirtschaftlichen Bereicherung der Beschäftigten.|
Erstellt von (Name) E.R. am 27.09.2023
Geändert: 27.09.2023 08:14:16
Autor:
Petra Hannen
Quelle:
BFH
Bild:
Bildagentur PantherMedia / Andriy Popov
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