Wenn mehrere Steuerpflichtige eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt beantragen und ihnen gegenüber diese Auskunft einheitlich erteilt worden ist, dann darf das Finanzamt nur einmal die fällige Gebühr erheben und nicht bei jeden Steuerpflichtigen einzeln. Das gilt selbst dann, wenn die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 StAuskV (Steuerauskunftsverordnung), der die Bedingungen für eine verbindliche Auskunft für mehrere Beteiligte regelt, nicht erfüllt sind. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in seiner Entscheidung vom 03.07.2025 (Az. IV R 6/23) klargestellt.|
Erstellt von (Name) S.P. am 02.10.2025
Geändert: 06.10.2025 10:46:22
Autor:
S. P.
Quelle:
Bundesfinanzhof
Bild:
Bildagentur PantherMedia / Randolf Berold
|
|
Buchtipp: Vermieter 1x1
Vermieter sein ist nicht leicht! Es gibt viel zu regeln und Einiges zu beachten. Der Autor Ulf Matzen will mit diesem Nachschlagewerk Vermieter über Ihre Rechte aufklären und dabei helfen, ein einträgliches Mietverhältnis mit klaren Verhältnissen zu schaffen. Vermieter 1x1 versteht sich als praktischer Leitfaden für Vermieter, der zwar juristische Hintergründe vermittelt, aber keinen unnötigen Ballast mitschleppt. Neben der Gesetzgebung berücksichtigt der Autor auch die Rechtsprechung der Gerichte. Im Anhang finden Vermieter zahlreiche Muster-Vorlagen: Von der Mieter-Selbstauskunft, über Mietvertrag, Modernisierungsankündigung oder Mieterhöhung bis zur Mietkündigung.. Mehr Informationen >>
Vermieter sein ist nicht leicht. Es gibt viel zu regeln und Einiges zu beachten. Vermieter 1x1 versteht sich als praktischer Leitfaden für Vermieter, der zwar juristische Hintergründe vermittelt, aber keinen unnötigen Ballast mitschleppt. Im Anhang finden Vermieter zahlreiche Muster-Vorlagen: Von der Mieter-Selbstauskunft, über Mietvertrag, Modernisierungsankündigung oder Mieterhöhung bis zur Mietkündigung. Mehr Informationen >>


Über 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Wie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.
Viel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.
Gerne veröffentlichen wir auch ihren Fachbeitrag im Themenbereich Lohn- und Gehaltsbarechnung. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. Informationen dazu erhalten Sie in der Rubrik "Mitmachen" >>.
Essendi steht für mehr als den reinen Hotelbetrieb – wir schaffen die Dynamik, die Hotels erfolgreich macht. Als europäischer Marktführer im Economy- und Midscale-Segment investieren und agieren wir mit einem klaren Ziel: jede unserer Immobilien in einen nachhaltigen, lebendigen und bedeutungsvol... Mehr Infos >>
Die Fraunhofer-Gesellschaft (www.fraunhofer.de) ist eine der weltweit führenden Organisationen für anwendungsorientierte Forschung. 75 Institute entwickeln wegweisende Technologien für unsere Wirtschaft und Gesellschaft – genauer: 32 000 Menschen aus Technik, Wissenschaft, Verwaltung und... Mehr Infos >>
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 85 Instituten und Forschungsstellen im In- und Ausland Grundlagenforschung auf natur- und geiste... Mehr Infos >>






Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >> |
|
RS Rückstellungsrechner XL: |
|||
| Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten | ||||
|
|
RS Einkaufs-Verwaltung: | |||
|
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen |
||||
|
|
RS Kosten-Leistungs-Rechnung: | |||
|
RS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Der Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>