Wenn Beschäftigte in Elternzeit keine Inflationsausgleichsprämie erhalten, verstößt das gegen das arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgebot, so das Arbeitsgericht Essen (Az. 3 Ca 2231/23). Das gelte auch dann, wenn der Tarifvertrag diese Beschäftigten von der Zahlung der Prämie ausschließe.|
Erstellt von (Name) E.R. am 12.07.2024
Geändert: 12.07.2024 08:08:49
Autor:
Petra Hannen
Quelle:
Arbeitsgericht Essen
Bild:
Bildagentur PantherMedia / Andriy Popov
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