Wer gut verdient, zahlt ab Januar 2026 höhere Beiträge für die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung. Die neuen Grenzwerte hat das Bundeskabinett jetzt in der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 beschlossen. Für Normalverdiener, also die Mehrheit der Beschäftigten, und ihre Arbeitgeber ändert sich dadurch nichts.| Sozialversicherungsrechengröße | Monat | Jahr |
| Bezugsgröße 2026 in der Sozialversicherung | 3.955 € | 47.460 € |
| Jahresarbeitsentgeltgrenze 2026 nach § 6 Absatz 6 SGB V (Versicherungspflichtgrenze) in der Kranken- und Pflegeversicherung | 6.450 € | 77.400 € |
| Jahresarbeitsentgeltgrenze 2026 nach § 6 Absatz 7 SGB V (Beitragsbemessungsgrenze) in der Kranken- und Pflegeversicherung | 5.812,50 € | 69.750 € |
| Beitragsbemessungsgrenze 2026 in der allgemeinen Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung | 8.450 € | 101.400 € |
| Beitragsbemessungsgrenze 2026 in der knappschaftlichen Rentenversicherung | 10.400 € | 124.800 € |
| vorläufiges Durchschnittsentgelt 2026 in der Rentenversicherung | - | 51.944 € |
| (endgültiges) Durchschnittsentgelt 2024 in der Rentenversicherung | - | 47.085 € |
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Erstellt von (Name) S.P. am 14.10.2025
Geändert: 15.10.2025 10:39:33
Autor:
S. P.
Quelle:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesregierung
Bild:
Bildagentur PantherMedia / Andriy Popov
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