
Verschiedene Regelungen im
Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe sollen neu strukturiert, vereinheitlicht und verständlicher gestaltet werden. Dies sieht ein
Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 22.09.2025 veröffentlicht hat. Erfasst von der Neuordnung sind vor allem Regelungen für die
aufsichtsrechtliche Tätigkeit der Steuerberater- und Anwaltskammern und zur ehrenamtlichen Tätigkeit bei den Berufsgerichten. Zudem sieht der Entwurf Erleichterungen und erweiterte Möglichkeiten bei der Zulassung vor.
Anpassungen bei Rechtsbehelfen im Aufsichtsrecht
Im Bereich der Rechtsbehelfe im Aufsichtsrecht sollen die Regelungen bei den Rechtswegen und den verfahrensrechtlichen Bestimmungen insgesamt
klarer und kohärenter gefasst werden. Dazu sollen Anpassungen in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Patentanwaltsordnung (PAO) und dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) vorgenommen werden.
Für Rechtsbehelfe gegen rechtliche Hinweise, Rügen, Auskunftsverlangen und Zwangsgelder von Rechtsanwältinnen und -anwälten soll
einheitlich das Anwaltsgericht zuständig und die Verwaltungsgerichtsordnung anzuwenden sein. In der PAO und im StBerG sollen vergleichbare Änderungen vorgenommen werden.
Zudem sollen derzeit bestehende Probleme mit der gesetzlich nicht konkret geregelten sogenannten "
missbilligenden Belehrung" gelöst werden. In diesem Kontext soll der Begriff der "Belehrung“ künftig durch denjenigen des "rechtlichen Hinweises" ersetzt werden.
Abwicklung von Kanzleien
Die Regelungen zur Abwicklung von Kanzleien sollen in StBerG, BRAO, PAO und in der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) modifiziert werden. Dadurch soll eine
übermäßige Belastung der Kammern verhindert werden, ohne dass das bewährte Konzept der Abwicklungen grundsätzlich in Frage gestellt wird.
Vereinheitlichung der Regelungen zur Berufung und Abberufung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter
Die Regelungen zur Berufung und Abberufung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter bei den Berufsgerichten in BRAO, PAO, StBerG, BNotO und WPO sollen vereinheitlicht und
stringenter gefasst werden.
Änderungen bei der Verwahrung von notariellen Urkunden
Die Zuständigkeit für die dauerhafte Verwahrung von notariellen Urkunden soll von der Justiz auf die
Archivverwaltungen übertragen werden. Damit verbunden ist auch die Verantwortlichkeit für Einsichtsbegehren in diese Urkunden und Verzeichnisse. So soll insbesondere für Forschende die Einsicht deutlich vereinfacht werden.
Weitere bürokratische Erleichterungen für rechtsberatende Berufe
Zudem sind für Rechtsanwältinnen und -anwälte, Syndikusanwältinnen und -anwälte sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften bürokratische Erleichterungen vorgesehen. Bei verschiedenen anderen Voraussetzungen für anwaltliche Tätigkeiten soll es zudem punktuelle Anpassungen geben.
Ein Gesetzentwurf mit ähnlicher Zielsetzung wurde bereits in der
vergangenen Legislaturperiode veröffentlicht. Das Gesetzgebungsverfahren konnte jedoch wegen des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode nicht mehr abgeschlossen werden. Der jetzt veröffentlichte Gesetzentwurf wurde gegenüber dem früheren Entwurf
punktuell modifiziert und um
weitere Inhalte ergänzt.
Erstellt von (Name) S.P. am 02.10.2025
Geändert: 06.10.2025 10:48:44
Autor:
S. P.
Quelle:
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Bild:
Bildagentur PantherMedia / Andriy Popov
|