Das 9-Euro-Ticket soll mehr Menschen in die Bahn bringen – auch Pendler und Geschäftsreisende. Die Lohnsteuerliche Behandlung von Zuschüssen des Arbeitgebers zu 9-Euro-Tickets für Arbeitnehmer hat der Gesetzgeber mit BMF-Schreiben vom 30. Mai 2022 geregelt. Für die Geltungsdauer des 9-Euro-Tickets, also für die Monate Juni, Juli und August, müssen sich Arbeitgeber an folgende Regeln halten:|
Erstellt von (Name) W.V.R. am 31.05.2022
Geändert: 10.11.2022 14:56:33
Autor:
Wolff von Rechenberg
Quelle:
BMF-Schreiben vom 30. Mai 2022
Bild:
Bildagentur PantherMedia / dechevm
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