Verschiedenen Kriterien, wie
werden den eigenen Bedürfnissen und Prioritäten entsprechend sortiert und ausgewertet und führen dann zu einer Kaufentscheidung.
Da der Preis im Mittelpunkt einer Kaufentscheidung steht, ermittelt man anhand der Vorwärtskalkulation den sogenannten Bezugspreis der angebotenen Leistungen, der Preis, zu dem der Einkäufer die Leistung vom Lieferanten mitsamt allen zu erwartenden Kosten und Nachlässen erstehen kann. Die Preise und Konditionen basieren dabei nicht zwingend auf einem Angebot oder einer Ausschreibung, sondern können auch aus Preislisten, mündlichen Absprachen oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen resultieren.
Im Falle einer Arbeitsleistung können die Bezeichnungen der Positionen abweichen. Für das Ergebnis ist es unerheblich, ob die Kalkulation mit jeweils einer Einheit oder der gesamten Menge durchgeführt wird. Zur besseren Vergleichbarkeit mit späteren Angeboten bei denen die Angebotsmenge abweicht, empfiehlt es sich jedoch immer, den Bezugspreis zumindest auch für eine Einheit zu berechnen.
Möglich ist es zum Beispiel, dass die Bezugskosten oder der Lieferantenrabatt als Pauschalbeträge angegeben werden.
Denkbar ist dabei auch, dass die Einpflegung der aktuellen Preise durch die Lieferanten in Echtzeit über eine Internetverbindung geschieht, damit der Einkäufer jederzeit auf Preisveränderungen eines Lieferanten reagieren kann.
Im Internet unterstützen diverse Seiten vornehmlich den Konsumenten beim Vergleich der Preise von Produkten und Dienstleistungen. Die Preisberechnung ist hierbei jedoch weitaus einfacher aufgebaut, da dem Endverbraucher in der Regel keine besonderen Rabatte oder Skonti gewährt werden. Der Umfang der Informationen geht oft auch über den Preis hinaus und beinhaltet dann Bewertungen anderer Konsumenten oder Lieferzeiten.
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