Rechengrößen / Beitragssätze 2022 in der Sozialversicherung

Erstmals sinkende Beitragsbemessungsgrenze

Wolff von Rechenberg
Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen hat die Bundesregierung auch für 2022 wieder angepasst. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2020) turnusgemäß angepasst.

Die Werte werden auf Grundlage klarer gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt. Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2022 zugrundeliegende Lohnentwicklung im Jahr 2020 (Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigung für Mehraufwendungen) betrug im Bundesgebiet -0,15 Prozent.

Achtung Mindestlohn

Wichtig: Der Mindestlohn steigt 2022 in zwei Etappen: Zunächst zum Jahresbeginn 2022 von 9,60 Euro (2021) in der Stunde auf 9,82 Euro/Stunde. Zum 1. Juli 2022 steigt der Mindestlohn dann auf 10,45 Euro/Stunde. Der Mindestlohn gilt auch für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer (Minijobber). Arbeitgeber müssen deren Arbeitszeiten anpassen, wenn sie nicht die Minijob-Grenze von 450 Euro im Monat überschreiten wollen.

Lohn1x1.de hat die Rechengrößen für 2021 zusammengefasst.


Beitragssätze zur Sozialversicherung

Die Sozialversicherungsbeiträge werden nach folgenden Prozentsätzen in Bezug zum Gehalt bzw. den beitragspflichtigen Einnahmen insgesamt berechnet.

Bezeichnung   Gesamt   AN-Anteil   AG-Anteil
Krankenversicherung voller Beitragssatz*
14,60 %
7,30 %
7,30 %
Krankenversicherung ermäßigter Beitragssatz

14,00 %
7,00 %
7,00 %
Pflegeversicherung (Bund außer Sachsen)
Pflegeversicherung in Sachsen

3,05 %
3,05 %

1,525 %
2,025 %

1,525 %
1,025 %
Pflegeversicherung Zuschlag für Kinderlose


0,25 %


Arbeitslosenversicherung
2,4 %
1,20 %
1,20 %
Rentenversicherung
18,60 %
9,3 %
9,3 %
Knappschaftliche Rentenversicherung
24,70 %
9,3 %
15,4 %
Insolvenzgeldumlage




0,12 %
Künstlersozialabgabe




4,20 %

*Die Krankenkassen können Zusatzbeiträge erheben, die allein der Arbeitnehmer zahlt

Unfallversicherung: Diese ist abhängig von der individuellen Gefahrenklasse, die für die Tätigkeit des Betriebes von der Berufsgenossenschaft festgelegt wird.

Die Umlagesätze für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall U1 und für Mutterschutzaufwendungen U2 werden von der jeweiligen Krankenkasse satzungsmäßig festgelegt.

Beitragsbemessungsgrenzen

Die Beitragsbemessungsgrenzen bestimmen den Höchstwert, der für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogen werden kann. Die Versicherungspflichtgrenze gibt das Einkommen an bis zu dem Arbeitnehmer in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert sein müssen. Arbeitnehmer, die mehr verdienen, dürfen sich nach einer Wartezeit privat versichern.

Bezeichnung   Gebiet   jährlich   monatlich
Allgemeine Rentenversicherung und
Arbeitslosenversicherung

West
Ost

84.600,-
81.000,-

7.050,-
6.750,-
Knappschaftliche Rentenversicherung

West
103.800,-
8.650,-


Ost
100.200,-
8.350,-
Kranken- u. Pflegeversicherung

West/Ost
58.050,-
4.837,50
Versicherungspflichtgrenze in
Kranken- und Pflegeversicherung

West/Ost


64.350,-


5.362,50


Werte in EUR


Bezugsgrößen

Die Bezugsgröße hat für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung, u.a. für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung. 

Bezeichnung   Gebiet   jährlich   monatlich
Bezugsgröße Rentenversicherung
und Arbeitslosenversicherung

West
Ost

39.480,-
37.800,-

3.290,-
3.150,-
Bezugsgröße Krankenversicherung
und Pflegeversicherung

West / Ost


39.480,-


3.290,-

Allgemeine Jahresentgeltgrenze

West / Ost
64.350,-

   
Besondere Jahresentgeltgrenze
  West / Ost   58.050,-
 
Grenzwert für geringfügig Beschäftigte
  West / Ost       450,-
Gleitzone
Gleitzonenfaktor

West / Ost


      450,- bis 850,- 
bis 1.300,00,- 
0,7528 
Geringverdienergrenze für zur
Berufsausbildung Beschäftigte 

West / Ost




325,-

Sachbezugswert freie Verpflegung




270,-
Sachbezugswert freie Unterkunft




241,-

Werte in EUR

Sachbezugswerte für Mahlzeiten

Mahlzeit Monatlich Kalendertäglich
Frühstück 54,- 1,87
Mittag- bzw.
Abendessen
102,- 3,57

Werte in EUR

Mindestlohn

Mindestlohn (bundeseinheitlich) 9,82
Ab. 1. Juli 2021 10,45

Werte in EUR



Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, TK, IHK Essen
letzte Änderung W.V.R. am 22.12.2022
Autor(en):  Wolff von Rechenberg
Bild:  Bildagentur PantherMedia /BrianAJackson


Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
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