bisher kam ich mit der Abrechnung von Kurzarbeit zum Glück nie in Berührung und habe im Moment damit auch ein Verständnisproblem wie es korrekt auf die Lohnarten und SozBeiträge aufgeschlüsselt wird. Da ich es nur für einen einzigen Kleinbetrieb benötige, wäre ich dankbar, wenn ich (gerne gegen Bezahlung, denn ich bin froh, wenn ich zu diesem Thema Hilfe bekomme) zwei Muster-Gehaltsabrechnungen mit den passenden Daten erhalten könnte.
Die Daten dafür wären wie folgt:
Arbeitnehmer ist männlich, kein Steuerfreibetrag, Steuerklasse 1, keine Kirchensteuer, gesetzlich KV, RV und PV in Bayern mit +1,1 bei der KV (Barmer Bayern), mit Kind aber ohne Kinderfreibetrag
Reguläres Monatsbrutto: 1546,- €, davon 44,- € Sachbezug, keine BAV, Teilzeit 20 Std/Woche
Monatsbrutto Kurzarbeit: 154,60 €, also 10 Prozent
Das Kurzarbeitergeld soll auf den vorherigen Nettolohn aufgestockt werden, soweit mir bekannt ist, sind bis 80% davon Steuerfrei? Falls ja, bitte berücksichtigen, denn das kann ich bisher noch gar nicht nachvollziehen wie das gerechnet wird.
Wenn möglich, wäre bitte jeweils eine Beispielberechnung mit 60%, 70% und 80% Leistungssatz beim KUG super. Dann kann ich das nachvollziehen, wie es in der Abrechnung korrekt dargestellt wird und damit als Grundlage weiterarbeiten. Ich kapiere einfach nicht, wie das KUG in der Abrechnung berücksichtigt wird, wie die Aufstockung dann für die SozBeiträge herangezogen werden und wie sich das mit den bis 80% Steuerfrei verhalten soll. Ich hatte auch schon eine Experten-Frage diesbezüglich gestellt, aber Steuerberater sind im Moment natürlich eh überlastet und keine Antwort bekommen. Deshalb hoffe ich darauf, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
Alex