Beschäftigung in der Elternzeit
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In unserem Büro herrscht grad etwas Verwirrung bzgl. des Anlegens einer Mitarbeiterin in unserem Abrechnungssystem.
Die Mitarbeiterin arbeitet in Filiale A. Zurzeit ist sie in Elternzeit. Sie möchte sich aber während der Elternzeit etwas dazu verdienen. Es wird eine Kraft in Filiale B gesucht und diese Mitarbeiterin wird dort in Teilzeit während der Elternzeit beschäftigt. Filiale A und B gehören in eine Regionale...eigenständiger Betrieb.
Nun sind einige Kolleginnen der Meinung, dass die Elternzeit dieser Mitarbeiterin in Filiale A beendet wird und sie systemtechnisch auf Filiale B umgeschlüsselt wird, sprich die ruhende Personalnummer wird wieder aktiviert. Dies löst auch wieder Meldungen an die Sozialversicherungen aus. Sie argumentieren, dass es zu Problemen mit ElStam kommen wird, weil zwei Beschäftigungen bei einem Arbeitgeber auf Grund von ElStam nicht erlaubt ist.
Andere Kolleginnen würden diese Mitarbeiterin neu in Filiale B anlegen, da die Elternzeit noch nicht beendet ist. Die Beschäftigung in Filiale A ruht ja. Also neue Personalnummer, neues Lohnkonto
Wie ist es richtig?
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Hallo,
wie sind die Filialen organisiert? Sind sie in einer Betriebsgesellschaft zusammengeführt?
Gruß HaWeBe
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Hallo!
Ja...es gibt fünf Regionalgesellschaften, denen mehrere Filialen untergeordnet sind. Diese Mitarbeiterin bleibt aber in derselben Regionale, nur die Filiale ändert sich.
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