Rechengrößen / Beitragssätze 2023 in der Sozialversicherung

Wolff von Rechenberg
Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen hat die Bundesregierung auch für 2022 wieder angepasst. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2020) turnusgemäß angepasst.

Die Werte werden auf Grundlage klarer gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt. Den Sozialversicherungsrechengrößen 2023 liegt die Lohnentwicklung im Jahr 2021 (Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigung für Mehraufwendungen) zugrunde.

Während Beiträge zu Kranken- und Rentenversicherung stabil bleiben (Zusatzbeiträge der Krankenkassen nicht eingerechnet), steigt die Künstlersozialabgabe von 4,2 auf 5 Prozent. Die Künstlersozialabgabe ist der Beitragssatz, den Unternehmen an die Künstlersozialkasse abführen müssen, wenn sie freiberufliche Kreative wie Autoren, Grafiker oder Schauspieler beschäftigen. 

Der Mindestlohn wurde erst zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro angehoben. Arbeitgeber müssen deshalb für 2023 nicht mit einer erneuten Anhebung rechnen. Die nächste Anpassung soll regulär auf Vorschlag der Mindestlohnkommission zum Jahresbeginn 2024 erfolgen.

Lohn1x1.de hat die Rechengrößen für 2023 zusammengefasst.


Beitragssätze zur Sozialversicherung

Die Sozialversicherungsbeiträge werden nach folgenden Prozentsätzen in Bezug zum Gehalt bzw. den beitragspflichtigen Einnahmen insgesamt berechnet.

Bezeichnung   Gesamt   AN-Anteil   AG-Anteil
Krankenversicherung voller Beitragssatz*
14,60 %
7,30 %
7,30 %
Krankenversicherung ermäßigter Beitragssatz

14,00 %
7,00 %
7,00 %
Pflegeversicherung (Bund außer Sachsen)
Pflegeversicherung in Sachsen

3,05 %
3,05 %

1,525 %
2,025 %

1,525 %
1,025 %
Pflegeversicherung Zuschlag für Kinderlose


0,25 %


Arbeitslosenversicherung
2,60 %
1,30 %
1,30 %
Rentenversicherung
18,60 %
9,30 %
9,30 %
Knappschaftliche Rentenversicherung
24,70 %
9,30 %
15,40 %
Insolvenzgeldumlage




0,15 %
Künstlersozialabgabe




5,00 %

*Die Krankenkassen können Zusatzbeiträge erheben, die allein der Arbeitnehmer zahlt

Unfallversicherung: Diese ist abhängig von der individuellen Gefahrenklasse, die für die Tätigkeit des Betriebes von der Berufsgenossenschaft festgelegt wird.

Die Umlagesätze für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall U1 und für Mutterschutzaufwendungen U2 werden von der jeweiligen Krankenkasse satzungsmäßig festgelegt.

Beitragsbemessungsgrenzen

Die Beitragsbemessungsgrenzen bestimmen den Höchstwert, der für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogen werden kann. Die Versicherungspflichtgrenze gibt das Einkommen an bis zu dem Arbeitnehmer in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert sein müssen. Arbeitnehmer, die mehr verdienen, dürfen sich nach einer Wartezeit privat versichern.

Bezeichnung   Gebiet   jährlich   monatlich
Allgemeine Rentenversicherung und
Arbeitslosenversicherung

West
Ost

87.600,-
85.200,-

7.300,-
7.100,-
Knappschaftliche Rentenversicherung

West
107.400,-
8.950,-


Ost
104.000,-
8.700,-
Kranken- u. Pflegeversicherung

West/Ost
59.850,-
4.987,50
Versicherungspflichtgrenze in
Kranken- und Pflegeversicherung

West/Ost


66.600,-


5.550,50


Werte in EUR


Bezugsgrößen

Die Bezugsgröße hat für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung, u.a. für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung. 

Bezeichnung   Gebiet   jährlich   monatlich
Bezugsgröße Rentenversicherung
und Arbeitslosenversicherung

West
Ost

40.740,-
39.480,-

3.395,-
3.290,-
Bezugsgröße Krankenversicherung
und Pflegeversicherung

West / Ost


40.740,-


3.395,-

Allgemeine Jahresentgeltgrenze

West / Ost
66.600,-

   
Besondere Jahresentgeltgrenze
  West / Ost   59.850,-
 
Grenzwert für geringfügig Beschäftigte
  West / Ost       520,-
Gleitzone
Gleitzonenfaktor

West / Ost


      520,01  
bis 2.000,00,- 
0,6922 
Geringverdienergrenze für zur
Berufsausbildung Beschäftigte 

West / Ost




325,-

Sachbezugswert freie Verpflegung




288,-
Sachbezugswert freie Unterkunft




265,-

Werte in EUR

Sachbezugswerte für Mahlzeiten

Mahlzeit Monatlich Kalendertäglich
Frühstück 60,- 2,00
Mittag- bzw.
Abendessen
114,- 3,80

Werte in EUR

Mindestlohn

Mindestlohn (bundeseinheitlich) 12,00
Nächste Erhöhung: 2024 --

Werte in EUR



Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, TK, IHK Essen
letzte Änderung W.V.R. am 29.12.2023
Autor(en):  Wolff von Rechenberg
Bild:  Bildagentur PantherMedia /BrianAJackson


Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
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