Krankenversicherung für Geschäftsführer

Wolff von Rechenberg
 Der Beitragspflicht in der Krankenversicherung entkommen? Kein Problem für Geschäftsführer - vor allem wenn sie gleichzeitig Gesellschafter des Unternehmens sind. Sehr viel schwerer ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Lohn1x1.de hat zusammengetragen, was Gesellschafter/Geschäftsführer über Kranken- und Sozialversicherung wissen sollten.

Geschäftsführer fallen meist schon durch ihr Einkommen aus der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse heraus. Doch auch weniger gut verdienende Geschäftsführer gelten oft nicht als abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, vor allem wenn sie gleichzeitig Gesellschafter des Unternehmens sind. Besitzt ein Geschäftsführer in größerem Umfang Anteile des Unternehmens, in dem er arbeitet, bestimmt er dessen Geschicke maßgeblich mit. Er ist nicht mehr weisungsgebunden bezüglich Arbeitsort und Arbeitszeit. Ein Gesellschafter-Geschäftsführer ist in diesem Fall frei von der Versicherungspflicht in der Sozial- und Krankenversicherung.

Über den Status eines Geschäftsführers entscheidet die Deutsche Rentenversicherung Bund im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens gemäß § 7a Abs. 1 S. 2 Sozialgesetzbuch, IV. Buch (SGV IV). Ansprechpartner ist die sogenannte Clearingstelle Statusfeststellung (www.clearingstelle.de). Dieses Verfahren ist verpflichtend.


Der Gesellschafter/Geschäftsführer

Der Gesellschafter/Geschäftsführer besitzt selbst Kapitalanteile an dem Unternehmen. Das verleiht ihm einen großen Einfluss auf das Unternehmen. Je nach Menge der Anteile befreien drei Szenarien einen Gesellschafter-Geschäftsführer von der Sozialversicherungspflicht:
  1. Er besitzt mindestens 50 Prozent der Anteile am Unternehmen, in dem er arbeitet.
  2. Die Satzung der Gesellschafterversammlung schreibt für Beschlüsse eine qualifizierte Mehrheit vor. Dann muss der Gesellschafter-Geschäftsführer lediglich über eine Sperrminorität verfügen.
  3. Die Satzung kann Einstimmigkeit vorschreiben. Dann wären Geschäftsführer schon mit geringen Anteilen am Unternehmen sozialversicherungsfrei.
Diese Regeln gelten auch dann, wenn die Gesellschaft einen Beirat eingesetzt hat, der vor Entscheidungen gehört werden muss. Es zählen lediglich die Stimmanteile, über die der Geschäftsführer selbst verfügt. 
Wichtig: Übt der Geschäftsführer mit Vollmacht eines Anteilseigners dessen Stimmrecht aus, dann macht ihn das noch nicht zum Gesellschafter. Denn der Gesellschafter könnte die Vollmacht ja jederzeit widerrufen.
"Entscheidender Gesichtspunkt dabei ist, dass der Geschäftsführer nach neuer Rechtsprechung die Möglichkeit hat, unliebsame Weisungen des Arbeitgebers oder Dienstberechtigten abzuweisen", erklärt die IHK Köln in einem Informationsblatt im Internet. Ob er diese Macht auch ausübt, spielt keine Rolle.

Gesellschafter/Geschäftsführer im Familienunternehmen

Es gibt aber auch eine Regel, die den Geschäftsführer auch dann zum weisungsgebundenen Arbeitnehmer degradieren kann, wenn er über eine Sperrminorität verfügt: In einer Familien GmbH kann er seine Weisungsgebundenheit unter Umständen nicht aufheben, und kann deshalb auch mit Sperrminorität als Arbeitnehmer eingestuft werden, warnt das Institut für Wissen in der Wirtschaft (IWW) in einem Onlinebeitrag zum Thema.

Andererseits kann in einem Familienunternehmen selbst ein Fremdgeschäftsführer seine Versicherungspflicht verlieren. 

Beispiel: Herr A. leitet als alleiniger Geschäftsführer ein Unternehmen, das seiner Familie gehört. Die Verwandtschaft lässt ihm freie Hand in Beschlüssen, obgleich er selbst keine Anteile besitzt. Da er nicht an Weisungen gebunden ist, kann Herr A. von der Sozialversicherungspflicht entbunden werden.

Kommt es zu einer Überprüfung durch die Rentenversicherung, kann sich also dennoch im Einzelfall eine Sozialversicherungspflicht ergeben. Je geringer der Anteil am Unternehmen desto eher wird von einer Sozialversicherungspflicht auszugehen sein. 

Checkliste: Status eines Geschäftsführers

Folgende Punkte tragen dazu bei, dass ein Geschäftsführer als Selbstständiger eingestuft wird: 
  1. Er besitzt mindestens 50 Prozent der Anteile des Unternehmens oder eine Sperrminorität.
  2. Freie Einteilung von Arbeitszeit und Arbeitsort.
  3. Überdurchschnittlicher Anteil von erfolgsabhängigen Gehaltsbestandteil.
  4. Teilhabe am Unternehmerrisiko.
  5. Alleinige Branchen- oder Fachkenntnisse.
  6. Unmittelbare, alleinige Vertretung des Unternehmens nach außen.
  7. Gesellschafter, die zur Familie gehören, üben zugunsten des Geschäftsführers ihre Weisungsrechte nicht aus.

Folgende Punkte sprechen hingegen nach Angaben der IHK Köln dafür, dass ein Geschäftsführer als Angestellter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist.
  1. Er ist nicht oder nur geringfügig am Kapital beteiligt.
  2. Einbindung in die vom Betrieb vorgegebene Arbeitsorganisation.
  3. Begrenzte Zuständigkeiten. 
  4. Vereinbarung von Jahresurlaub, Überstundenvergütung und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
  5. Festes Jahresgehalt, verbucht als Lohn.
  6. Abschluss von Unfall- oder Lebensversicherungen zugunsten des Geschäftsführers.
  7. Er ist mit Anstellungsvertrag als Geschäftsführer angestellt.

Eine wichtige Rolle spielt daneben das Selbstkontrahierungsverbot. Darf ein Geschäftsführer mit sich selbst Verträge abschließen (Selbstkontrahierung), dann gilt er als Selbstständig. Dass ein angestellter Geschäftsführer nicht über eigene Betriebsstätten verfügen darf, versteht sich von selbst.

Wichtig: Wenn ein Arbeitnehmer den Posten eines Geschäftsführers übernimmt und dadurch nicht mehr sozialversicherungspflichtig ist, dann muss er innerhalb von drei Monaten seiner Krankenkasse mitteilen, dass er freiwillig weiter gesetzlich versichert bleiben will.

Sonderfall: Rentenversicherung

Im Ausnahmefall können auch Selbstständige rentenversicherungspflichtig sein. Der Gesetzgeber hat in § 2 Nr. 9 SGB VI einen Rentenversicherungsschutz für besonders gefährdete Berufsgruppen eingeführt. Demnach sind Selbstständige rentenversicherungspflichtig, wenn sie
  • Im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit regelmäßig keinen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und 
  • Sie dauerhaft im Wesentlichen für einen Auftraggeber tätig sind. Bei Gesellschaftern zählen Auftraggeber die der Gesellschaft.


Rückweg in die Gesetzliche Krankenkasse

Wie wir gesehen haben, kann ein Gesellschafter/Geschäftsführer auf vielen Wegen der Sozialversicherungspflicht entkommen. Der Weg zurück in die Solidargemeinschaft der Versicherten ist schwieriger. Das kann für den Geschäftsführer beispielsweise dann attraktiv sein, wenn die Beiträge für die private Krankenversicherung ansteigen. 

Privatpatienten können nur auf zwei Wegen zurück in die gesetzliche Krankenkasse gelangen:
  • Sie können eine sozialversicherungspflichtige Stelle annehmen – in einem Unternehmen, an dem sie höchstens in unwesentlichem Umfang Anteile besitzen.
  • Wenn der Ehepartner gesetzlich krankenversichert ist, kann ein Selbstständiger über die Familienversicherung wieder in die GKV zurückkehren.

Die Anstellung muss im ersten Fall die Hauptbeschäftigung darstellen, was Zeit und Einkommen betrifft. Für Personen ab einem Alter von 55 Jahren ist die Rückkehr in die GKV praktisch unmöglich. Für Gesellschafter/Geschäftsführer gibt es keinen Weg zurück in die Krankenkasse, ohne sich entweder von den Firmenanteilen zu trennen oder vom Posten des Geschäftsführers.

Nach Ablauf mindestens eines Jahres in einem sozialversicherungspflichtigen Anstellungsverhältnis könnte ein Gesellschafter theoretisch wieder auf seinen Geschäftsführerposten zurückkehren und in dieser Position freiwillig versichert in der Krankenkasse bleiben (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Doch so einfach ist das nicht, erklärt der GKV-Spitzenverband in Berlin. Bei einer Einzelfallprüfung könnte ein sogenannter Gestaltungsmissbrauch unterstellt werden. Die Krankenkasse könnte dann auch die freiwillige Versicherung ablehnen. 

Wörtlich erklärte der GKV-Spitzenverband auf Anfrage: "Bestätigt sich die Annahme, dass jemand mit seinen Aktivitäten lediglich einen Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung bezweckt hat, wird die Mitgliedschaft wohl verwehrt." Ein naheliegendes Indiz hierfür könne zum Beispiel eine sehr kurze Dauer der Versicherungspflicht oder der Familienversicherung sein, heißt es weiter in der Antwort. 

So kommen Besserverdiener in die Krankenkasse zurück

Auch weisungsgebundene, angestellte Fremdgeschäftsführer fallen schnell aus der Sozialversicherungspflicht heraus. Für Arbeitnehmer endet die Versicherungspflicht an der Allgemeinen Jahresentgeltgrenze. Diese zählt zu den Rechengrößen in der Sozialversicherung. 2016 liegt sie bei 56.250 Euro. Übersteigt das Jahresgehalt eines Arbeitnehmers diese Grenze, kann der gesetzlichen Krankenversicherung den Rücken kehren und sich privat versichern.

Wer von dort wieder in die GKV zurückkehren will, muss sein Gehalt unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze drücken. Das geht auch ohne Einbußen im Einkommen. Der Geschäftsführer könnte beispielsweise folgende Lösung aushandeln:

Das Unternehmen wandelt den Anteil, um den das Gehalt des Geschäftsführers die Jahresarbeitsentgeltsgrenze übersteigt, in eine betriebliche Altersvorsorge um. Da Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge steuer- und sozialabgabenfrei bleiben, sinkt das Gehalt des Geschäftsführers so unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Damit tritt eine Sozialversicherungspflicht in Kraft. Der Geschäftsführer hat dadurch zwar weniger Einkommen zur Verfügung, aber er verliert kein Geld.




letzte Änderung W.V.R. am 05.01.2022
Autor(en):  Wolff von Rechenberg
Bild:  © panthermedia.net / Wolfgang Filser


Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
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30.12.2017 20:16:39 - christian

Guten Tag

evtl können sie mir eine Frage beantworten:

Ich bin Geschäftsführer alleiniger Gesellschafter und in einer PKV

Darf die GmbH mir anteillig meine PKV zahlen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Christian
[ Zitieren | Name ]

02.01.2018 15:47:36 - CP1

Hallo Christian,

ja das geht. Es kann anteilig sein oder auch voll. Das kannst Du in Deinem Vertrag gestalten wie Du willst. Es ist also egal ob Du einfach Dein Gehalt um diesen Betrag erhöhst oder ebend einen PKV-Beteiligung ausweist. Steuerlich wirkt sich das unterm Strich nichts anders aus. Du musst nur beachten, dass dies dann auch ein Gehaltsbestandteil ist und die Gesamthöhe Deiner Vergütung (also inkl. der PKV-Beteiligung, ggf. Firmenwagen ...) nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führt. Also Fremdvergleich etc. beachten.

Gruß, CP1
[ Zitieren | Name ]

27.02.2018 17:27:15 - CHC1

Guten Tag,

können -sie kurz erläutern wie die Rückkehr über die Familienversicherung funtioniert. Ich bin mit meiner Tochter Familienversichert, mein Mann Geschäftsführer u Gesellschafter seiner Firma.
Geht das? Alter ist 43 Jahre.
Vielen Dank!
[ Zitieren | Name ]

07.03.2018 08:21:37 - Biene

Hallo,

könnten Sie die Frage bitte etwas konkreter stellen. ich verstehe den Hintergrund noch nicht ganz. Ihr Mann ist in der PKV? und möchte in die GKV? und Sie möchten dann in der Familienversicherung sein? ist das so richtig?

Dann schauen Sie sich einmal diesen Beitrag an:

" ...Rückweg in die Gesetzliche Krankenkasse

Wie wir gesehen haben, kann ein Gesellschafter/Geschäftsführer auf vielen Wegen der Sozialversicherungspflicht entkommen. Der Weg zurück in die Solidargemeinschaft der Versicherten ist schwieriger. Das kann für den Geschäftsführer beispielsweise dann attraktiv sein, wenn die Beiträge für die private Krankenversicherung ansteigen.

Privatpatienten können nur auf zwei Wegen zurück in die gesetzliche Krankenkasse gelangen:
- Sie können eine sozialversicherungspflichtige Stelle annehmen – in einem Unternehmen, an dem sie höchstens in unwesentlichem Umfang Anteile besitzen.
- Wenn der Ehepartner gesetzlich krankenversichert ist, kann ein Selbstständiger über die Familienversicherung wieder in die GKV zurückkehren. ..."

https://www.lohn1x1.de/Fachinfo/Krankenversicherung-fuer-Geschaeftsfuehrer.html


LG, BIene
[ Zitieren | Name ]

13.03.2018 14:18:43 - Tim

Hallo Wolff,

der Tipp im letzten Abschnitt ist wirklich sehr interessant:

Da ein GGF soviel von seinem Gehalt in eine BAV umwandeln kann wie er will (also nicht nur 4% wie normale Angestellte - sondern theoretisch auch 40%, zB für eine Pensionszusage) kann er praktisch immer unter der JAEG landen. Er muss einfach nur entsprechend viel Gehalt umwandeln.

Habe ich das so richtig verstanden?

Gruß
[ Zitieren | Name ]

14.03.2018 09:41:00 - wvr

Hallo Tim,
vielen Dank für Ihr Interesse. Der Artikel ist das Ergebnis sorgfältiger Recherchen, das wir zur allgemeinen Information zur Verfügung stellen. Eine qualifizierte Rechtsberatung können und wollen unsere Artikel nicht ersetzen. Bevor sie einen solchen Schritt planen, sollten Sie sich von einem Fachanwalt beraten lassen.
Viel Erfolg
wvr
[ Zitieren | Name ]

08.05.2018 21:54:28 - Wolf

Hallo,
als künftiger Geschäftsführer mit geringen Anteilen an der Gesellschaft und Gewinnbeteiligung werde ich ein Gehalt erhalten - dieses soll aber auch mit steigender Auftragszahl steigen. Ich war bisher in anderen UNternehmen immer angestellt und mache nun diesen Schritt.
Irgendwie möchte ich (auch als Familienvater) gerne die gesetzliche Krankenkasse, Rentenversicherung und Pflegeversicherung beibehalten - ist dieser Gedanke völlig abwegig oder widersinnig?
Welchen Vorteil könnte es haben, aus diesen VErsicherungen auszusteigen?
Beste Grüße - Wolf
[ Zitieren | Name ]

14.05.2018 08:57:07 - FreelancerHH

Hallo Wolf,
die Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind anfangs meistens niedriger als der Beitrag zur freiwilligen Versicherung in der GKV, vor allem für junge Menschen ohne Vorerkrankungen. Allerdings sollte man dabei beachten, dass die Beiträge zur PKV im Alter stark ansteigen können.
Gruß
FHH
[ Zitieren | Name ]
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