Wenn der Job eine lange Anreise erfordert, dann kann ein Berufstätiger eine Dienstwohnung anmieten und eine doppelte Haushaltsführung von der Steuer absetzen. Eine doppelte Haushaltsführung können zum Beispiel Wochenendpendler geltend machen. Mit doppelter Haushaltsführung sind Unterbringungskosten bis zur Höhe von 1.000 Euro im Monat steuerlich absetzbar.
Eine steuerlich absetzbare doppelte Haushaltsführung muss immer beruflich begründet sein. In der Regel verlässt ein Steuerzahler aus beruflichen Gründen seinen Heimatort. Eine doppelte Haushaltsführung kann aber auch entstehen, wenn ein Arbeitnehmer aus privaten Gründen seinen Wohnsitz vom Arbeitsort wegverlegt, beispielsweise weil er heiratet. Zu einer doppelten Haushaltsführung gehört neben der Dienstwohnung am Arbeitsort ein erster Wohnsitz, an dem sich das private Leben abspielt.
Bei Verheirateten geht das Finanzamt davon aus, dass der Lebensmittelpunkt dort liegt, wo die Familie wohnt.
Bei Alleinstehenden gilt als Lebensmittelpunkt der Ort, an dem sich das soziale Leben abspielt (Wohnort von Eltern, Freunde oder Partner, Sitz des Sportvereins etc.).
Ein Arbeitnehmer kann seinen Erstwohnsitz auch im Haus der Eltern oder in der Wohnung eines Partners haben. Wichtig ist, dass er sich dauerhaft dort aufhält und sich finanziell maßgeblich an der Haushaltsführung beteiligt, erklärt die Steuerberaterkammer Stuttgart. Die Regelung gilt vor allem für junge Arbeitnehmer, die nach der Ausbildung in die Ferne ziehen und ihren Wohnsitz bei den Eltern zunächst behalten wollen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Regelung aber auch im Fall eines 43-jährigen Diplomchemikers bestätigt (Az. VI R 46/12). Wenn ein wirtschaftlich eigenständiger Arbeitnehmer einen Wohnsitz bei den Eltern habe, dann sei davon auszugehen, dass er die gemeinsame Haushaltsführung wesentlich mitbestimme.
Folgende Kosten können Arbeitnehmer im Rahmen der doppelten Haushaltsführung bis zum Betrag von 1.000 Euro im Monat absetzen:
Miete;
Betriebskosten;
Kosten für Reinigung und Pflege;
Abschreibung für notwendige Einrichtungsgegenstände;
Zweitwohnungssteuer,
GEZ-Gebühren,
Rundfunkbeitrag;
Miet- oder Pachtgebühren für Kfz-Stellplätze und Garagen;
Aufwendungen beispielsweise für Gartennutzung.
Natürlich muss der Wochenendpendler diese Kosten auch nachweisen. Braucht ein Steuerzahler nicht den vollen Betrag in einem Monat auf, kann er den Rest in den nächsten Monat übertragen. So könnte er beispielsweise Beträge für die jährliche Nebenkostenabrechnung zurücklegen. Wenn die Nebenkostenabrechnung vorliegt, kann er den Höchstbetrag auch einmal überschreiten.
Achtung! Das Übertragen von Restbeträgen ist nur innerhalb eines Jahres möglich.
Heimfahrten
Führt der Steuerzahler einen doppelten Haushalt, dann kann er dafür eine Entfernungspauschale (30 Cent/Kilometer) für eine Heimfahrt in der Woche in Anspruch nehmen. Benutzt der Wochenendpendler Bus oder Bahn, dann kann er auch die Kosten für das Ticket absetzen. Allerdings nur bis zur Höhe der Entfernungspauschale. Mit der Entfernungspauschale gelten alle Kosten der Familienheimfahrten als abgegolten. Wer unterwegs mit dem Auto verunglückt, kann keine Reparaturkosten absetzen. Allerdings kann der Arbeitnehmer die Entfernungspauschale auch dann in der Einkommensteuererklärung ansetzen, wenn er die Strecke kostenlos zurücklegt. Als Mitfahrer bei einem Bekannten beispielsweise.
Achtung! Die Entfernungspauschale gilt nicht für Flugkosten. Hier muss der Reisende die tatsächlichen Kosten angeben.
Wenn der auswärts arbeitende Partner aus beruflichen Gründen nicht zu seiner Familie heimfahren kann, dann muss die Familie auf Reisen gehen. Die Kosten für eine solche Fahrt kann der Arbeitnehmer ebenso von der Steuer absetzen als wäre er selbst die Strecke gefahren. Allerdings dürfen die Fahrtkosten nicht höher sein als die Kosten, die der Arbeitnehmer selbst verfahren hätte. Wenn eine dreiköpfige Familie zum Besuch am Dienstort startet, gilt deswegen keine dreifache Entfernungspauschale, sondern weiterhin nur eine einzige.
Achtung! Mehraufwendungen für Unterbringung oder Verpflegung der Familie am Dienstort ist nicht steuerlich absetzbar.
Der Arbeitnehmer darf nicht nur steuerlich gefördert seine Familie am Hauptwohnsitz besuchen, er sollte das auch regelmäßig tun. Andernfallskönnte das Finanzamt die doppelte Haushaltsführung streichen. Wer den Fiskus von einer doppelten Haushaltsführung überzeugen will, sollte zweimal im Monat, also 24 Mal im Jahr die Heimfahrt antreten. Erkennt das Finanzamt die doppelte Haushaltsführung nicht an, dann gelten Heimfahrten als Reisen zwischen der Hauptwohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Solche Fahrten sind in beliebiger Anzahl mit der Pendlerpauschale steuerlich absetzbar.
Erste und letzte Fahrt
Als erste und letzte Fahrt zur Zweitwohnung gilt der Einzug beziehungsweise Auszug. Für diese Fahrten sind stets die tatsächlichen Kosten absetzbar. Das umfasst sogar die Kosten für die Möbelspedition.
Doppelte Haushaltsführung im Ausland
Die 1.000-Euro-Grenze gilt nicht für eine doppelte Haushaltsführung über Grenzen hinweg. Tritt ein Arbeitnehmer eine Stelle im Ausland an, entsteht eine doppelte Haushaltsführung nach deutschem Steuerrecht nur dann, wenn er sein Einkommen in Deutschland versteuert. Auch Berufstätige im Ausland können eine Dienstwohnung in Deutschland versteuern. Aber in diesem Fall gilt der Grundsatz, dass der Aufwand angemessen sein muss. Die Mietzahlungen dürfen die ortsübliche Miete für eine durchschnittliche Wohnung mit einer Wohnfläche bis zu 60 Quadratmetern nicht überschreiten.
Fahrten zwischen dem deutschen Wohnsitz und der Dienstwohnung im Ausland berechnen sich nach den Grundsätzen für Reisekosten für Auslandsreisen. Ersetzt der Arbeitgeber die Kosten für die Zweitwohnung, dann kann er die Verpflegungspauschale für das betreffende Land zugrundelegen. Demnach stehen dem Arbeitnehmer 120 Prozent des Pauschbetrages zu. Allerdings kann der Arbeitgeber steuerfrei nur drei Monate lang den vollen Pauschbetrag erstatten. Danach darf er nur noch 40 Prozent ansetzen.
Quelle:
Steuerberaterkammer Stuttgart, Haufe.de, dejure.org letzte Änderung W.V.R.
am 24.08.2018 Autor(en):
Wolff von Rechenberg Bild:
PantherMedia/ Peter Jobst
Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
RS Controlling-System: Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist- Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalflussrechnung analysieren. Alle Funktionen im Überblick >>
Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>
Kommentar zum Fachbeitrag abgeben
Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!
Neben aktuellen News aus dem Bereich Lohn- und Gehaltsabrechnung und neu eingegangene Fachartikel, informieren wir Sie über interessante Literaturtipps, Tagungen, aktuelle Stellenangebote und stellen Ihnen einzelne Software- Produkte im Detail vor.
zur Newsletter-Anmeldung >>
Anzeige
Besucher-Umfrage
Wie gefällt Ihnen Lohn1x1.de? Wir freuen uns über Ihr Feedback. Zur Umfrage >>
Nutzen Sie kostenfrei das Lohn1x1.de Forum und tauschen sich mit den Kollegen aus bzw. holen sich Rat für Ihre Karriere im Bereich Rechnungswesen.
Anzeige
Talentpool - Jobwechsel einfach!
Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Lohn1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige
Buch-Vorstellungen
Kennzahlen-Guide
Über 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen.
Wie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.
Viel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.
Gerne veröffentlichen wir auch ihren Fachbeitrag im Themenbereich Lohn- und Gehaltsbarechnung. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. Informationen dazu erhalten Sie in der Rubrik "Mitmachen" >>.
Anzeige
Reisekosten leicht abgerechnet
Einfach zu bedienendes, anwenderfreundliches Excel-Tool zur rechtskonformen Abrechnung von Reisekosten für ein- oder mehrtägige betrieblich und beruflich veranlasste In- und Auslandsreisen. Das Excel-Tool kommt vollständig ohne Makros aus und berücksichtigt alle derzeit geltenden gesetzlichen und steuerlichen Richtlinien. Preis 59,50 EUR .... Mehr Informationen hier >>
Business Analyst / Analyst Corporate Finance
Die DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft (DEAG), ein führender Entertainment-Dienstleister und Anbieter von Live Entertainment, produziert und promotet Live-Events aller Genres und Größenordnungen in Europa. Mit ihren Konzerngesellschaften ist die DEAG an 22 Standorten in ihren ... Mehr Infos >>
Spezialistin / Spezialist (w/m/d) für Organisations- und Qualitätsmanagement
Die BSR ist das größte kommunale Entsorgungsunternehmen in Deutschland. Mit umfangreichen Entsorgungsdienstleistungen und einem sauberen Stadtbild leisten wir einen Beitrag für die Lebensqualität in Berlin. Wir orientieren uns an Wirtschaftlichkeit sowie an hohen sozialen und ökologischen Stan... Mehr Infos >>
Finanzbuchhalter und Bilanzbuchhalter (m/w/d) in Vollzeit
Hinter außergewöhnlichen Produkten steht meist eine ebenso außergewöhnliche Geschichte, sowie außergewöhnliche Menschen. Die Entstehungsgeschichte von NEWSHA hat Liebhaber und Kenner von der ersten Minute an fasziniert. NEWSHA erobert seit 2013 unaufhaltsam ihren festen Platz in exklusiven Salons... Mehr Infos >>
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>
Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts
über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
Gadget für das Büro
Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
Dashboards mit Excel im Controlling Tipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,
Mehr Infos >>
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. Mehr Informationen >>
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damitschnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>
Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden. Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen Management. Mehr Informationen>>
Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EURMehr Infos und Download >>
Software-Tipp
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>
Excel Tool
Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>
Rückstellungen leicht verwalten
Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
Gewerbesteuerrückstellung
Urlaubsrückstellungen
Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
Rückstellung für Tantiemen
Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>
Excel-Training und -Auftragsarbeiten
Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Sie haben einen Fachbeitrag, Checkliste oder eine Berichtsvorlage für Buchhalter erstellt und möchten diese(n) zum Kauf anbieten? Über unsere Fachportale bieten wir Ihnen diese Möglichkeit. Mehr Infos hier >>