Knapp 3,45 Millionen Einsprüche verzeichneten die Finanzämter im Jahr 2019, etwa 1,9 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Zahl der unerledigten Einsprüche erhöhte sich zum Jahresultimo um 4,6 Prozent auf 2,46 Millionen.
Das Bundesfinanzministerium hat eine Statistik zu den im Jahr 2019 bei den Finanzämtern eingegangenen Einsprüchen veröffentlicht. Demnach ist die Zahl der eingelegten Einsprüche geringer gestiegen als im Vorjahr. Denn während 2018 die Zahl der Einsprüche um etwa 4,4 Prozent auf knapp 3,4 Millionen anstieg, verzeichneten die Behörden 2019 ein Plus von 1,9 Prozent auf 3,45 Millionen. Allerdings überstieg auch 2019 wieder die Zahl der eingegangenen Einsprüche die Zahl der erledigten Vorgänge – 2018 war das zum ersten Mal vorgekommen.
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Ebenfalls erhöht hat sich zum Jahresende 2019 der Bestand der unerledigten Einsprüche: gegenüber dem Vorjahr um 4,6 Prozent auf 2,46 Millionen. Darin sind laut Bundesfinanzministerium jedoch gut 1,42 Millionen Verfahren enthalten, die ausgesetzt sind oder ruhen und daher von den Finanzämtern nicht abschließend bearbeitet werden konnten.
In welcher Form die Finanzbehörden 2019 Einsprüche erledigt haben, entspricht in etwa der Verteilung in den Vorjahren auf die Varianten Rücknahme, Abhilfe, Einspruchsentscheidung ohne Teil-Einspruchsentscheidung, Teil-Einspruchsentscheidung und Auf andere Weise. Etwa zwei Drittel der Einsprüche erledigten sich laut Statistik wie bisher durch Abhilfe. Abhilfen beruhen dem Ministerium zufolge häufig darauf, dass erst im Einspruchsverfahren Steuererklärungen abgegeben oder Aufwendungen geltend gemacht werden. Darüber hinaus könne Einsprüchen, die vor dem Hintergrund anhängiger gerichtlicher Musterverfahren eingelegt wurden, teilweise durch Aufnahme eines Vorläufigkeitsvermerks in den angefochtenen Steuerbescheid abgeholfen worden sein. Aus einer Abhilfe könne daher nicht automatisch gefolgert werden, ob und inwieweit der angefochtene Bescheid fehlerhaft gewesen sei.
Die Zahl der gegen die Finanzämter erhobenen Klagen ist 2019 allerdings im Vergleich zum Vorjahr um gut zehn Prozent auf 64.925 gestiegen. Die Quote der Klageerhebungen erhöhte sich damit von etwa 1,8 auf 2 Prozent. Wie hoch insgesamt der Anteil der von den Steuerbürgern angefochtenen Verwaltungsakte ist, kann das Ministerium übrigens nicht beziffern. Zum einen sei die Gesamtzahl der jährlich erlassenen Verwaltungsakte nicht bekannt, zum anderen könne sich ein Einspruch nicht nur gegen Steuerbescheide richten, sondern auch gegen andere von den Finanzbehörden erlassenen Verwaltungsakte.
Erstellt von (Name) E.R. am 23.11.2020
Geändert: 24.11.2020 14:36:58
Autor:
Petra Hannen
Quelle:
Bundesfinanzministerium
Bild:
Bildagentur PantherMedia / Martina Berg
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