ich habe mal eine Frage, wie das gehandhabt wird, oder wie hier die rechtlichen Bestimmungen stehen.
Meinen Mitarbeiter habe ich für eine Woche auf Lehrgang geschickt. Dieser Lehrgang war einfache Strecke 550 km weit entfernt. Einen Firmenwagen wollte ich ihn zur Verfügung stellen, doch da er seine Frau und Kinder mitgenommen hat, hat er es eher abgelehnt und ist mit dem eigenen PKW gefahren. Da das eine Kind von ihm noch klein ist, sind sie schon einen Tag früher losgefahren und auch einen Tag später erst heimgefahren. Der Lehrgang ging an vorherigen Tag auch bis abends.
so weit so gut.
Doch nun kommt er und sagt, da er mit seinem PKW gefahren ist, hat seine Frau gesagt, dass ihm 30 Cent pro Km zu steht und natürlich auch die Aufwandsentschädigungspauschale (abzgl. dem gestellten Frühstück und Mittagessen).
Die Hotelkosten für ihn habe ich die komplette Zeit auch übernommen. also zwei Nächte mehr. ich selbst fahre am selben Tag zeitig in der herrgottsfrüh los und fahre am letzten Tag des Lehrgangs im Anschluß wieder heim. Aber hier waren es auch zwei Nächte mehr, wo ich schon habe zahlen müssen.
Jetzt meine Frage:
Muss ich ihm die km-Pauschale zahlen, weil er seine Familie mitnehmen wollte? Oder langt es, wenn ich ihm die Spritkosten (Benzin-Kassenzettel hat er auch) übernehme und ihn meine Kosten buche, als wenn er mit dem Firmenwagen gefahren wäre?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
VG,
Anni