ich habe einen Mitarbeiter der schon länger aus der LFZ ist und zwar:
30.12.2015 - 22.06.2016 AU, LFZ bis 09.02.2016
23.06.2016 - 18.07.2016 bezahlter Urlaub
19.07.2016 - 31.07.2016 AU, zusammenhängend mit der vorherigen Erkrankung deshalb auch LFZ bis 09.02.2016
Die erste Entgeltbescheinigung die die Krankenkasse erhalten hat, beinhaltete die Abrechnungszeiträume November, Oktober, September ( 3 Monate vor AU Beginn).
Jetzt möchte die Krankenkasse für den Zeitraum vom 19.07.-31.07 eine erneute Entgeltbescheinigung für den Zeitraum Januar, Dezember, November.
Ist das so korrekt? Müsste denn nicht die gleiche Bescheinigung gelten? Also auch wieder November, Oktober, September?
Vielen Dank vorab!