Diesen Mietwagen erhalte ich von Europcar. Ist auch hier die 1% Regel anzuwenden- obwohl die Firma nie einen Listenpreis gezahlt hat?
DANKE
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19.08.2018 00:03:27
Habe eine dringende Frage: ich arbeite saisonal als Reiseleiterin im europäischen Ausland und bin auf einen PKW für die Arbeit angewiesen (Hotel-Flughafen ect).
Diesen Mietwagen erhalte ich von Europcar. Ist auch hier die 1% Regel anzuwenden- obwohl die Firma nie einen Listenpreis gezahlt hat? DANKE |
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21.08.2018 09:09:30
Hallo Tanteina,
für die 1%-Regel ist es vollkommen egal, wie viel die Firma tatsächlich für das Fahrzeug bezahlt hat. Grundlage ist immer der Bruttolistenneupreis. Gruß HaWeBe |
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23.08.2018 11:59:01
Hallo tanteina,
Sofern nicht die Alternative für die Führung eines Fahrtenbuch angewandt wird und das Fahrzeug zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird (dies gilt übrigens auch für Miet- und leasingfahrzeuge!) gilt die 1%-Methode für den Privatanteil der Kfz-Nutzung. Dies Gilt auch für Gebrauchtwagen egal welchen Alters. Hier wurde es schon mal bisschen erläutert! VG, Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User
freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
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