wir möchten unseren Mitarbeitern eine Dienstsmartphone anbieten, welches sie auch privat nutzen können.
Zu diesem Zweck planen wir den Telekommunikationspartner zu wechseln. In diesem Zusammenhang erfolgt nun auch ein Wechsel auf neue Smartphones. Bisher gab es ein Modell (Samsung), beim Wechsel können unsere Mitarbeiter, die ein Dienstsmartphone erhalten, zwischen drei Modellen (IPhone SE, 6s, 6s Plus, 7 und 7Plus entscheiden, zusätzlich mit unterschiedlichen Speichergrößen. Hierbei muss der Mitarbeiter, bis auf das Grundmodell (IPhone SE mit 32 GB), eine Zuzahlung tätigen. Diese variiert von 99,95 € (inkl. MwSt.) bis zu 599,95 € beim Spitzengerät.
1. Frage: Wie können wir als Unternehmen die Zuzahlung des Mitarbeiters lohnsteuertechnisch richtig umsetzen? Können wir auf der Entgeltabrechnung den Betrag einfach vom Nettoentgelt des Mitarbeiters in Abzug bringen? Wie müssen wir hier die MwSt. beachten?
2. Frage: Entsteht hier dem Mitarbeiter ein geldwerter Vorteil? Müssen wir hier den Vertrag (Bsp. Telekom M) vom Markt mit unserem vergleichen? Wenn das Smartphone am Markt günstiger ist, entsteht dem Mitarbeiter ja kein geldwerter Vorteil, oder? Sollte das Angebot am Markt teurer sein, müssten wir dann die Differenz zwischen Marktpreis (Bsp. 450€) zu der Zuzahlung (400€) also 50€ als geldwerten Vorteil dem Mitarbeiter versteuern und SV-verbeitragen?
Kann der Mitarbeiter am Ende des Vertrags durch seine Zuzahlung das Smartphone übernehmen? Geht es dann in seinen Besitz über, wäre dann noch einmal ein geldwerter Vorteil anzusetzen?
Eine ganze Menge Fragen. Leider bin ich bis dato im Netz nicht fündig geworden, deswegen hoffe ich, hier im Forum hat jemand so einen Fall schon einmal bearbeiten dürfen.
Herzlichen Dank für die Unterstützung.
Grüße Tobu