zur Lohnumwandlung bzw. nachträglicher Streichung habe ich folgende Frage: Kann der Arbeitgeber die Zahlung von Fahrtkosten aufgrund Kurzarbeit (dadurch fallen logischerweise ja auch weniger Fahrtkosten an, da nur noch an einem Tag in der Woche gearbeitet wird) die Fahrtkosten, die vor einem Jahr durch Kürzung des Lohns zugunsten von Fahrtkosten bezahlt wurden, einfach ersatzlos streichen? Das heißt, ein Teil des Lohns wurde umgewandelt in Zahlung von Fahrtkosten. Ein Jahr später fallen diese Fahrtkosten nun aus oben genannten Gründen weg. Dann ist das doch eine Lohnkürzung. Ist das möglich?
Herzlichen Dank schon mal für die Stellungnahme.