ich möchte ganz höflich nachfragen ob jemand prüfen kann ,dass die Daten und die Berechnungen in der Lohnabrechnung korrekt sind :
Steuerklasse : 1
Kinderfreibetrag : 1
Gehalt : 1920
Weihnachtsgratifikation : 1060
Gesamt Brutto : 2991
Steuerrechtliche Abzüge : 238,80 (Gehalt) + 191,21 ( Weihnachtsgratifikation)
Netto Verdienst : 1940,49
Proficard: - 67.60
Pfändung :- 635,10
Auszahlungsbetrag : 1237,79 Euro.
Bei einer Pfändung wegen Unterhaltsansprüchen ist die Lohnpfändungstabelle nicht anwendbar. Der pfandfrei bleibende Betrag wird vielmehr vom Vollstreckungsgericht im Pfändungsbeschluss festgelegt ( 1143 Euro. pro Monat ) .
Dabei ist zu beachten, dass dem Schuldner von Überstundenvergütungen, vom zusätzlichen Urlaubsgeld und vom Weihnachtsgeld mindestens die Hälfte des Betrags belassen werden muss, der bei einer anderweitigen Pfändung unpfändbar wäre.
Meine Meinung nach :
Dies bedeutet, dass von dem Nettoeinkommens der hier maßgebende Höchstbetrag von 500 € abzuziehen ist,damit dem Schuldner der Betrag ungekürzt verbleibt. Es würde in Lohnabrechnung nicht berücksichtigt.
Ich werde sehr dankbar sein ,wenn jemand mir sagen kann ob die Daten und die Berechnungen in der Lohnabrechnung korrekt sind.
MfG
Papasam81