Geldwerter vorteil - 1 Prozent Regelung
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Guten Tag Forengemeinschaft,
ich habe eine Frage bezüglich der 1 Prozent Regelung. Da ich seit diesem Monat den Firmenwagen Privat nutzten darf dank der 1 Prozent Regelung, wurde dies auch in der Gehaltsabrechnung verbucht. Nur wie das aufgeführt wird, versteh ich nicht ganz und bitte um Aufklärung.
Das Fahrzeug kostet als Geldwerter vorteil 306 € Diese 306 € Werden auf mein Bruttolohn drauf gerechnet, dann werden sie wieder vom Bruttolohn abgezogen und am Ende wird der selbe Betrag von 306 € vom Nettolohn nochmals Abgezogen.
Kann mir einer vielleicht diese Aufstellung erklären?
Vielen Danke
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Hallo homecomer,
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass die 306 Euro das eine Prozent vom Bruttolistenneupreis sind. Die werden auf den normalen Bruttolohn drauf gerechnet. Soweit korrekt. Von diesem Betrag (LSt-Brutto) wird die Lohnsteuer berechnet. Dann wird der geldwerte Vorteil (306 Euro) abgezogen. Von deinem Normalbrutto zieht der Arbeitgeber den Steuersatz für das Lohnsteuerbrutto (Brutto + Geldwerten Vorteil) ab und die Sozialversicherungsbeiträge. Allerdings berechnen Lohnprogramme dies manchmal missverständlich. Sie berechnen ebenfalls das Lohnsteuerbrutto und ziehen dann gleich die Steuer davon ab. Von dem dann entstandenen Betrag ziehen sie den geldwerten Vorteil ab. Das kann den Eindruck erwecken, du bekämst den geldwerten Vorteil von deinem Nettolohn abgezogen. Ich nehme an, dass genau dies hier passiert ist. Denn so wie du den Vorgang hier beschrieben hast, wäre er falsch. Der geldwerte Vorteil darf natürlich nicht zweimal abgezogen werden.
Gruß HaWeBe
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