Geldwerte Vorteile

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Geldwerte Vorteile
Sehr geehrte Damen und Herren, zum Thema geldwerte Vorteile hätte ich gleich zwei Anfragen:

ich habe eine Mitarbeiterin mit Dienstwagen abzurechnen, die während eines Monats umgezogen ist. Grundlage für den geldwerten Vorteil ist die Berechnung nach der 0,03 % Regelung, die eine Basis für die vollen Monate bietet

Wie ist der Umzug mit einer entsprechenden Erhöhung der Entfernungskilometer während des Monats zu berechnen? Bitte eine konkrete Berechnung anbieten.

Zudem ist der Mitarbeiterin der geldwerte Vorteil einer beA-Karte abzurechnen. Die beA-Karte ist ähnlich dem Kammerbeitrag personalisiert und entsprechende Voraussetzung für die Tätigkeit als Anwalt. Laut Auskunft der Anwaltskammern ist dies als geldwerter Vorteil zu verbeitragen.
Wir als Arbeitgeber haben eine Rechnung erhalten, die uns formal als Rechungsempfänger benennt und uns auch zum Vorsteuerabzug berechtigen würde.
Wie müssen wir den Betrag (59,38 brutto - 49,90 € netto, Vorsteuer 9,48  €) berücksichtigen.
Wie ist der Vorgang zu verbuchen?
Welchen Betrag müssen wir bei der Mitarbeiterin als geldwerten Vorteil erfassen?
Was müssen wir für die Umsatzsteueranmeldung berücksichtigen?

Besten Dank
Hallo,

die 0,03 Prozentregelung bietet nicht nur eine Basis für volle Monate, es ist sogar ausschließlich der volle Monat anzusetzen:



Wie man jetzt verfährt, wenn sich bei der Abrechnung mitten im Monat die Kilometer erhöhen, kann ich aber nur erahnen. Ich würde da aber nicht zu Lasten der Finanzverwaltung verfahren, da eben immer der volle Kalendermonat abgerechnet werden soll (nur meine Meinung)

Bei der beA-Karte weiß ich nicht, um was für eine Art geldwerten Vorteiles es sich handeln soll.
Bearbeitet: plusminus - 14.09.2018 07:48:10
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