Firmenwagen - geldwerter Vorteil 0,03% vom Listenpreis nicht auf Lohnabrechnung

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Firmenwagen - geldwerter Vorteil 0,03% vom Listenpreis nicht auf Lohnabrechnung
Hallo zusammen,

ich mache gerade die Steuererklärung für meinen Freund für 2012 bis 2015. Er hatte 2012/13/14 einen Dienstwagen. Auf seiner Lohnabrechnung ist zwar der geldwerte Vorteil von den 1% des Listenpreises aufgeführt, aber nicht die 0,03% pro km, die man ja auch als geldwerten Vorteil versteuern muss, wenn man den Firmenwagen für die Fahrten von Wohnung zur Arbeitsstätte nutzt. In seinem Arbeitsvertrag steht nur, dass ihm ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt wird, den er auch für private Zwecke nutzen kann und dass er die Lohnsteuer auf den geldwerten Vorteil der privaten Nutzung zahlen muss.

Was mache ich jetzt in der Steuererklärung? Nur das Gehalt gem. Lohnsteuerabrechnung eintragen, welches nur die 1% geldwerten Vorteil beinhaltet? Oder soll ich die 0,03% vom Listenpreis pro km selbst ermitteln und dann in Zeile 18 eintragen?

Danke!
Hallo Liz,
bist du sicher, dass das nicht eingerechnet ist? Die meisten Buchhaltungsprogramme machen das automatisch. Hast du mal den geldwerten Vorteil nachgerechnet? Unser Programm zum Beispiel weist die 0,03 % nicht gesondert aus. Sie sind aber im geldwerten Vorteil mit eingerechnet. Bei der Steuererklärung stehe ich auch auf dem Schlauch. Denn in den Werbungskosten ist ja dafür nichts vorgesehen. Falls die 0,03 % tatsächlich fehlen, dann würde ich mal einen Steuerberater fragen oder direkt das Finanzamt.
Beste Grüße
FHH
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