bin sowohl im Forum als auch im Bereich der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung neu unterwegs
Nun habe ich leider folgenden Fall:
Eine Mitarbeiterin hat am 20.09.2015 ihr erstes Kind geboren mit einer anschließenden Elternzeit nur bis zum 19.09.2016.
Nun habe ich sowohl erneut eine Schwangerschaftsbescheinigung (voraussichtlicher Entbindungstermin: 28.02.2017) als auch ein Beschäftigungsverbot (ab 08.09.2016) erhalten.
Zum Beschäftigungsverbot lässt sich folgendes sagen: Bei der o. g. ersten Schwangerschaft wurde kein Beschäftigungsverbot vom Arzt ausgesprochen. An der Tätigkeit der zu verrichtenden Arbeit hat sich nichts geändert. Deswegen wundert es mich, dass ich bei der akt. Schwangerschaft eine Beschäftigungsverbot vorliegen habe.
Sei's drum: Da jetzt ein Beschäftigungsverbot vorliegt, bin ich als AG verpflichtet, den Lohn fortzuzahlen.
Aber treffen hier nicht besondere Regelungen ein, da das Beschäftigungsverbot innerhalb der Elternzeit ausgesprochen wurde. Und wie verhält sich das mit den AG-Zuschüssen während des Mutterschutzes?
Für eure Mühe bedanke ich mich im Voraus und verbleibe
mit freundlichem Gruß