Doppelter Haushalt
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Hallo Leute,
ich hab mal eine Frage zu Familienheimfahrten. Ich habe einen doppelten Haushalt in einer Stadt 130 km von meinem Hauptwohnsitz entfernt und fahre einen Firmenwagen. Die PKW Nutzung wird nach der 1% Regelung versteuert - die Fahrten Zweitwohnung - Arbeitsplatz (7 km) werden ebenfalls als geldwerter Vorteil versteuert (0,003%). Die Familienheimfahrten (4 x im Monat) sind ja steuerfrei. Nun hat mir der AG erstmals die 4 Familienheimfahrten (also 48 im Jahr) auf der Lohnsteuerbescheinigung unter Zeile 21 = Steuerfreie AG Leistung bei doppeltem Haushalt ausgewiesen. Da ich keine Werbungskosten für die Fahrten ansetzen kann würde ich ja zwangsläufig spätestens bei der Veranlagung doch die Fahrten wieder versteuert kriegen. Ist das richtig dass die Fahrten unter Zeile 21 ausgewiesen werden müssen - oder sind die 4 Heimfahrten nicht schon im geldwerten Vorteil enthalten...........vielen Dank für eure Antwort..........
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Cazynicki
Aktives Mitglied
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Die erste Familienheimfahrt pro Woche ist zwar lohnsteuerfrei, aber trotzdem umsatzsteuerpflichtig. Der Ausweis in Zeile 21 „steuerfreie AG-Leistungen“ bezieht sich hier ausschließlich auf die Lohnsteuer. Die Familienheimfahrten sind somit richtiger Weise nicht als geldwerter Vorteil versteuert worden, daher ist der Ausweis auf der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 21 korrekt.
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