Wenn ein Unternehmen die Unterkunft für EU-Bürger bezahlt, inwieweit kann ich diese Kosten vom AN wieder abziehen? Grundsätzlich nur als Sachbezug in Höhe von 223,00€ ? Was ist, wenn der AN irgendwann im Monat die Biege macht? Wieviel kann ich dann vom Lohn einbehalten / abziehen - darf ich das überhaupt?
Ich habe so überhaupt keine Ahnung von Abrechnungen von EU-Bürgern und muss mich da erst einlesen.
Ich hoffe, hier bekomme ich Antworten auf meine bestimmt noch folgenden Fragen