Bereitschaftsgeld
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Hallo, ich habe mal eine Frage zur Abrechnung des Bereitschaftsgeld. Da meine Abrechnung etwas Spät, durch Urlaub, eingereicht wurde, konnte sie bei der Gehaltsabrechnung nicht berechnet werden. Nun soll diese Abrechnung im folge Monat mit gezahlt werden. Dürfen diese Abrechnungen zusammen gezogen werden oder muss die Bereitschaft des letzten Monats extra abgerechnet werden, da ich bei einem zusammen zug beider Abrechnungen in eine Höhere Steuerklasse rutsche und mir daraus ein Nachteil entsteht. Wie ist das Rechtlich? MfG
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Hallo Hote, grundsätzlich ist es erlaubt, die Beträge gemeinsam auszuzahlen. Die zuviel abgezogene Steuer musst du dir mit der Einkommensteuererklärung wieder zurückholen. Allerdings solltest du getrennte Abrechnungen bekommen. Gruß Calc
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