ich habe einen ArbN, der eine Bescheinigung vom Krankenhaus für den 14.02. hat, dann wieder vom 17.-21.02. und anschließend eine AU vom 21.02.-24.03. die am 25.02. festgestellt wurde - also rückwirkend- ab wann wird der Anspruch auf Krankengeld gerechnet? Es handelt sich um dieselbe Erkrankung.
Vielen Dank für Eure Lösungsvorschläge