Abrechnung September nach Beendigung Beschäftigungsverhältnis
Anzeige
RS Controlling-System: Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist- Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalflussrechnung analysieren. Im Rahmen der Vorschaurechnung (Forecasting) können Sie neben Ihren Plan- und Ist-Werten auch das auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse basierende Jahresergebnis hochrechnen.
Preis: 238,- EUR Alle Funktionen im Überblick >>.
|
Hallo an Alle,
ich benötige eure Hilfe!
Folgender Sachverhalt: Der Vertrag mit dem alten Arbeitgeber endete zum 31. August 2017. Ein neues Arbeitsverhältnis besteht ab dem 01. Oktober. Somit bin ich für den Monat September auch arbeitslos (bei der ARGE auch bekannt) gemeldet.
Für den restlichen August habe ich eine Leistungsprämie erhalten, berechnet mit der Steuerklasse 1. Allerdings wurde mir von dieser Prämie nochmal Steuer in der Steuerklasse 6, gesondert in einer Entgeltabrechnung für den September, abgezogen.
Für diesen Monat September bin ich ja gar nicht mehr versicherungspflichtig beim alten AG und bekomme ja rückwirkend ALG 1. Steuerklasse 6 dürfte doch gar nicht passen bzw. Wieso muss ich dann noch Steuern zahlen, wenn ich nicht mehr da bin?
Kann mir hier jemand helfen? Ich kann mir hier darauf keinen Reim machen.
PS: Sachbearbeiterin hierzu habe ich kontaktiert. Aus einer E-Mail der Personalreferentin an diese Sachbearbeiterin geht hervor, dass man mir dies erklärt hätte alles im Gespräch und ich mir das durch die Steuererklärung zurückholen kann. So genau hatte sie mir das aber leider nicht erklärt.
Herzliche Grüße
|
|
|
Biene
Aktives Mitglied
Beiträge: 288
Punkte: 294
Registrierung: 09.08.2005
|
Hallo,
im Normalfall. hätte das mit im August abgerechnet werden müssen. Um die August-Abrechnung nicht nachträglich korrigieren zu müssen, wird die Prämie wahrscheinlich immer erst im Folgemonat abgerechnet. Das kann evtl. auch arbeitsvertraglich so geregelt sein. Dann ist das auch so richtig. Da für den September keine Lohnsteuerkarte mehr vorlag, wurde die Steuerklasse VI angewendet. Das ist dann m.E. so auch richtig.
Letztlich hast Du tatsächlich keinen Nachteil. Die erst einmal zuviel gezahlten Steuern werden mit der Steuererklärung wieder erstattet.
LG, Biene
|
|
|
|
News und Fachbeiträge