Urlaub: Rechte und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

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Urlaub: Rechte und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Ich bin auf der Suche nach der gesetzlichen Grundlage für die folgende Passage in dem Artikel:
"Achtung! Arbeitnehmer in der Warte- oder Probezeit ohne Urlaubsanspruch müssen während der Betriebsferien weiterbeschäftigt oder wenigstens weiterbezahlt werden. Natürlich darf der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer in Wartezeit vorab Urlaub gewähren. Wenn der Mitarbeiter aber kurz darauf kündigt, darf er ihm nicht den Betriebsurlaub oder etwas das Urlaubsgeld vom Gehalt abziehen." Ich freue mich über eine Antwort
Hallo,
diese Darstellung ist nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig recherchiert. Sie  ergibt sich aus einer ganzen Reihe von gesetzlichen Normen. Zunächst steht Arbeitnehmern in der Wartezeit noch kein Urlaub zu (§ 4 BUrlG). Deshalb gilt hier bei Betriebsurlaub der Annahmeverzug durch den Arbeitgeber nach § 615 BGB - wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in Wartezeit keinen Urlaub genehmigen will. Gemäß § 5 BUrlG steht dem Mitarbeiter während der Probezeit ein Anspruch auf Teilurlaub in Höhe eines Zwölftes des Jahresurlaubs für jeden Monat zu, in dem das Arbeitsverhältnis besteht. Geht der Arbeitnehmer vor Ende der Probezeit, dann steht ihm dieser Teilurlaub zu.
Bitte beachten Sie, dass wir nur allgemeine journalistische Informationen wiedergeben dürfen. Mit weitergehenden Informationen können und dürfen wir Ihnen nicht helfen, da wir nicht zur Rechtsberatung berechtigt sind. Die Befugnis zur Rechtsberatung ist aus gutem Grund auf einen engen Personenkreis begrenzt. Wenn Sie sich in einem Rechtsstreit mit Ihrem Arbeitgeber befinden, sollten Sie Artikel wie diesen nur als allgemeine Information verstehen und sich um Rat an einen Anwalt wenden.
Mit besten Grüßen
wvr
Einen schönen guten Tag, habe eine Frage zur Bezahlung im Urlaub und Krankheitsfall: wir in Sachsen, Dresden bekommen 8,84 € Mindestlohn nun bezahlt aber unsere Firma 9,20 laut Manteltarifvertrag, wie wird es berechnet wenn wir in Urlaub gehen oder im Krankheitsfall ? Braucht unsere Firma nur 8,84 € berechnen und dann was abziehen davon sodass nur 5-7 € ausgezahlt wird oder von 9,20 € ? Eine Frage hinten dran wie wird oder muss die Lohnfortzahlung berechnet werden wenn ein Arbeitsunfall oder Wegeunfall passiert, weil in unserer Firma speziell wird nur eine sogenannte Pauschale bezahlt aber nicht 100 % Lohnfortzahlung wenn ich arbeiten gewesen wäre, sondern eine viel weniger Auszahlung?! VG Steffen Bürgel
Hallo Steffen,

im Urlaub oder bei Krankheit bekommst du vollen Lohn. In deinem Fall also 9,20 Euro. Mir ist kein Gesetz bekannt, das etwas anderes sagt.

Beste Grüße
Calc
Zitat
Guten Tag!

meine Frage ist wie folgt:

Auf Grund der anstehenden Feiertage, ist bei uns geringer Arbeitsaufwand.

Mir wurde mitgeteilt,dass ich Urlaub zu nehmen hätte, obwohl ich keinen Urlaubsanspruch für das laufende Jahr, mehr habe.

Darf der Arbeitgeber Urlaub anweisen und damit in Kauf nehmen, dass ich dadurch in Urlaubsminus gerate?



Mit freundlichen Grüßen und schöne Feiertage

Torsten Düsterdiek

Meinst du Betriebsruhe? War diese bei der Anstellung abgesprochen?
Frag dein Chef, was zu tun ist. Wenn du wegen diesem "Zwangsurlaub" nicht im Voraus wusstest, ist es gar nicht dein Problem.
Ich bin Rentnerin mit Teilzeitjob, habe nachdem sich mein Chef sich
Bis April immer noch nicht zum Thema Urlaub geäußert hat meine Urlaubs Daten schriftlich eingereicht ( 14.4.17) . Bis Heute 20.5.17 keinerlei Antwort erhalten , nehme das als Bestätigung an. Ist das rechtens ?
Ich habe eine Frage.
Ich habe gekündigt aber bis zum letzten Tag gearbeitet und der Arbeitgeber hat mir für den ganzen Monat Urlaub geschrieben obwohl ich gearbeitet habe. Darf der das? Wo muss ich mich melden bei der Urlaubskasse oder beim Anwalt.
Die richtigen Ansprechpartner wären in dieser Reihenfolge: der Betriebsrat und der Anwalt. Eigentlich hättest du ja noch Anspruch auf Resturlaub. Der müsste dir eigentlich ausgezahlt werden.
Hallo!

Ich habe mein Arbeitsverhältnis gekündigt, und habe noch eine bestimmte Anzahl an Resturlaub.
Kann der Arbeitgeber bestimmen, wann ich diesen zu nehmen habe, oder habe ich das Recht selbst zu bestimmen, wann ich den Resturlaub nehmen möchte?

Liebe Grüße
Danke erstmal für die Antwort. Die Firma hat kein Betriebsrat und ich habe die Firma gewechselt. Den Urlaub kann man sich doch übertragen lassen auf die neue Firma ausgezahlt will ich das nicht. Der hat mir 22 Tage Urlaub geschrieben und habe dafür gearbeitet diese Ratte der wird was erleben.
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