Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - Regeln und Tipps

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Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - Regeln und Tipps
Hallo,

ich habe seit längerem Krankengeld bezogen und sollte wegen starker Gefährdung meiner Arbeitskraft einen Rehaantrag stellen. Jetzt hab ich allerdings ein Jobangebot angenommen und muss feststellen das ich es tatsächlich körperlich nicht schaffe, obwohl es nur in Teilzeit ist. Ich weiß gerade nicht was ich tun soll.
Vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben oder helfen wie ich was tun kann.

Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus
Hallo Stern,

ich verstehe die Frage nicht. Du bist krank, das kannst du dir nicht aussuchen. Wenn dein Arzt dir zu einer Reha rät, dann brauchst du sie auch. Also trittst du deine Reha an. Ansonsten schadest du dir selbst und fällst irgendwann vollständig aus. Damit ist niemandem geholfen.

Gute Besserung
HaWeBe
Hallo ! Ich have eine Frage. Ich war krank drei Tage
mit krankenmeldung von Arzt . Auf Dienstplan von Arbeit ich war ein Tag eingetragen in Arbeit und zwei Tage frei.
Die zwei Tage bleibe frei oder krank ?
Hallo Helene Renate,
was bedeutet frei? Ist da Urlaub eingetragen worden? Die drei Tage, für die dich der Arzt krank geschrieben hat, warst du arbeitsunfähig. Du konntest also nicht arbeiten und keinen Urlaub machen.
Gruß
HaWeBe
:wink1: Hallo HaWeBe,

Zitat
HaWeBe schreibt:
Die zwei Tage bleibe frei oder krank ?

In welcher Hinsicht meinst du das? :denk:

Krank ist krank..

War das frei auf Überstunden/Arbeitszeitausgleich? Dann werden hier auch keine Std. abgezogen.

Die Lohnfortzahlung läuft in diesen Tagen weiter, als wenn du gearbeitet hättest (ohne Überstunden und ohne Zuschläge).

Wenn du frei hattest zB. weil dein Wochenende "verschoben" war, durch bestimmte Dienstpläne, dann ist es wie bei jedem anderen Arbeitnehmer auch, der über das Wochenende krank wäre, dass die Lohnfortzahlung in dieser Zeit auch weiterläuft, man jedoch frei hätte, also kein Arbeitslohn in diesem Fall fällig ist.

Hoffe, es konnte dir bisschen deine Fragen nehmen.
Wenn noch welche offen sind, einfach Fragen ;)

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Hallo,
folgender Fall:
Einem AN wird der September nur zur hälfte ausbezahlt, mit der Begründung, dass er länger sechs Wochen Krank war und man Prüfen müsse ob Lohnfortzahlung besteht und wartet noch auf Antwort der KK.
Das kann doch nicht Rechtens sein oder? Ist die KK nicht verpflichtet dem AGF Meldung zu machen? oder zumindest sollte doch der Lohn voll gezahlt werden das es sich um das Unternehmerische Risiko handelt oder?
Vielen DAnk!
Hallo

Ich bin in 15 Woche schwanger und war 6 Wochen und 1 Tag krankgeschrieben jetzt will ich wieder arbeiten wie sieht es gesetzlich aus ? Krieg ich nur diesen 1 Tag nicht ausgezahlt und dann weiterhin vom Arbeitgeber bezahlt oder krieg ich den ganzen Monat von der Krankenkasse bezahlt ?

Liebe Grüße 😊
Zitat
Gast schreibt:
Hallo,
folgender Fall:
Einem AN wird der September nur zur hälfte ausbezahlt, mit der Begründung, dass er länger sechs Wochen Krank war und man Prüfen müsse ob Lohnfortzahlung besteht und wartet noch auf Antwort der KK.
Das kann doch nicht Rechtens sein oder? Ist die KK nicht verpflichtet dem AGF Meldung zu machen? oder zumindest sollte doch der Lohn voll gezahlt werden das es sich um das Unternehmerische Risiko handelt oder?
Vielen DAnk!

Wie geht das denn? Das muss man doch nicht prüfen. Gibt es keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? Wie kann ein Arbeitnehmer in einem Monat mehr als sechs Wochen krank sein? Was sagt denn die Krankenkasse dazu? Eigentlich bekommt man als Arbeitnehmer eine Mitteilung über das zu erwartende Krankengeld. Der Auszahlung erfolgt dann rückwirkend nach dem nächsten Arztbesuch.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte im Dezember 2014 eine OP am rechten Fuß.
Leider wurden daraus drei und ich war fast 2 Jahre krank geschrieben. 6 Lohnfortzahlung, 52 Wochen Krankenkasse
dann ausgesteuert, dann Arbeitslosengeld.Ich bin seit 1 Jahren wieder voll am arbeiten,aber meinem Fuß geht es wieder schlechter. Meine Frage,wenn ich mich wieder operieren lasse,was ist mit der Zahlung des Krankengeldes. Wird das nach 6 Wochen gezahlt weil es das selbe  Krankenbild ist wie 2014. Ich habe gehört das die Krankenkasse dann nicht zahlt.
Ich gabe Angst das ich dann zum sozial Fall werde.
Wenn mir da einer eine Info geben kann,wäre nett.
Gruss Frank Mußner
Hallo Herr Mußner,

nach mehr als einem Jahr seit der letzten Erkrankung wird man wohl von einem neuen Fall ausgehen. Das heißt, Ihr jetziger Arbeitgeber ist für 6 Wochen in der Lohnfortzahlung. Wenn Sie länger krank sind, bekommen Sie Krankengeld.

Gute Besserung
FHH
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