Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - Regeln und Tipps

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Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - Regeln und Tipps
Hallo,
ich würde mich auf jeden Fall erkundigen. Wäre deine einzige Chance, entlastet zu werden. Neuberechnung des Unterhalts kommt auch nicht in Frage, weil deine Krankheit ja (hoffentlich) nicht dauerhaft ist.
Gute Besserung
Hallo.Zu meiner Angelegenheit kann ich leider keine Infos finden.Vielleicht bekomme ich ja so die Info?Folgender Fall:Arbeitnehmer x ist nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit erkrankt.Dauer beträgt 3,5 Monate am Stück jedoch mit 3 verschiedenen Diagnosen.Diagnose 1 ging 5,5 Wochen.Danach erfolgte eine Operation wonach Patient weitere 4 Wochen arbeitsunfähig ist.Es erfolgte eine weitere Operation welche wieder mit 6Wochen Arbeitsunfähigkeit erfolgte.Danach ging x wieder arbeiten.Wer ist in diesem Fall für die Lohnfortzahlung nach der 6. Woche zuständig? Vielen Dank SS
Hallo,
wenn ich richtig verstehe, handelt es sich um folgende Krankheitszeiten:
1. Diagnose 1 = 5,5 Wochen
2. Diagnose 2 = 4 Wochen
3. Diagnose 3 = 6 Wochen
Wenn das wirklich drei unterschiedliche Diagnosen waren, dann würde ich in allen Fällen den Arbeitgeber in der Pflicht sehen. Die Lohnfortzahlung gilt für 6 Wochen und zählt mit jeder neuen Krankheit von Neuem. Und keine der Krankheiten hat x länger als 6 Wochen arbeitsunfähig gemacht. Aber es muss sich eben um von einander unabhängige Krankheiten gehandelt haben. Andernfalls müsste x Krankengeld beantragen.
Gruß
HaWeBe
:wink1: Hallo HaWeBe,

aber es gibt doch eine Regelung, wenn die "neue" Krankheit, bzw. neue Diagnose für die AU innerhalb der vorangegangenen AU liegt, dass dies nicht differenziert wird, oder hab ich das falsch im Kopf  :denk:

Also zwischen den beiden Diagnosen muss ein Tag liegen (kann auch Samstag oder Sonntag sein, wo nicht gearbeitet wird ;) ) Aber nicht aufeinander folgend :(  :denk:

Hallo Zusammen,
Und zu einem weiteren Thema, die Krankenkasse ist nicht verpflichtet, dass sie sich beim Arbeitnehmer meldet, wenn es um Krankengeldzahlung geht. Dies hat der Arbeitnehmer selbst und zeitnah in einer bestimmten Frist zu beantragen, dass der Zahlungsanspruch nicht erlischt.
Auf Verlangen durch die KK an den AG muss dieser dann eine Arbeitsbescheinigung mit Entgelt der KK übermitteln. Aber von sich aus ohne Aufforderung muss es der AG nicht tun, wozu auch? :denk:

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Hallo Anni,
absolut richtig. Leider fehlen in der Frage viele Informationen zum zeitlichen Ablauf, die wichtig wären.
Gruß
HaWeBe
Ich war fünf Wochen krank geschrieben und habe auch ganz normal mein Gehalt bekommen
Allerdings stellte sich heraus, dass man mir 57 Minusstunden in dieser Zeit berechnet hat
Ist das rechtlich überhaupt möglich?
Hallo,
krank heißt eigentlich krank. Wenn dich dein Unternehmen die wegen Krankheit nicht geleisteten Arbeitsstunden nachträglich abarbeiten ließe, hätte es sich ja quasi um die Lohnfortzahlung gedrückt. Ich würde nochmal nachfragen, ob das so korrekt ist. Vielleicht liegt da ein Irrtum vor.
Gruß
HaWeBe
Bin als Angestellter Lehrer langzeierkrankt

Das Amt zur Lohnfortzahlung checkt es aber nicht und zählt laufend weiter

Muss ich das Geld später zurückzahlen??

Danke für Antwort
Hallo,
tatsächlich kann es sein, dass da ein Abrechnungsfehler vorliegt und die Lohnstelle das Geld zurückverlangt. Hast du mal nachgefragt, ob die Zahlungen korrekt sind?
Gruß
HaWeBe
:wink1: Hallo Bernhard,
bekommst du auch von der Krankenkasse Krankengeld? Oder welche Bezüge bekommst du gezahlt?

Am besten wäre es, wenn du bei dem Amt nachfragst, ob das so in Ordnung ist, dann bist du auch auf der sicheren Seite, und hast später keine Nachforderungen zu befürchten ;)

VG,
Anni
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