Krankmeldung: Das sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten

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Krankmeldung: Das sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten
Hallo,

da dein Arbeitgeber eine neue Erstbescheinigung sieht, warst du lohntechnisch für ihn krank, dann zwei Tage gesund und jetzt wieder krank. Die Diagnose steht ja nicht auf dem Zettel für den Arbeitgeber.

Gruß
HaWeBe
Gibt es eine rechtliche ..Grundlage/Gesetz das ich mich persönlich ..beim Arbeitgeber krank melde...Es ist auch meinen Mitarbeitern gesagt worden das ich..persönlich..dem Chef mitteile das ich krank geschrieben bin..???bereitet mir Magenschmerzen.. :evil:
Hallo

Mein Arbeitgeber behauptet das er meine Krankmeldung nicht erhalten hat und will mich deswegen kündigen.
Ich bin mit meinem Freund zusammen zum Briefkasten gefahren mit dem Taxi und habe dort außerhalb der Arbeitszeit die Krankmeldung eingeworfen.Ich bin noch in der Probezeit.
Reicht er als Zeuge vor Gericht aus?
Hallo,
nach einer strittigen Krankmeldung gleich die Kündigung? Gab es da keine Abmahnung vorher? :o  
Ihre Frage kann Ihnen leider nur ein Rechtsanwalt beantworten.
Gesundes Neues Jahr
wvr
Muss der Arbeitgeber den gelben zettel im Original aufhebne, oder reicht eine digitale Kopie für externe Prüfungen?
Hallo Gast,
eigentlich hast du die Frage schon selbst beantwortet. Du musst in der Buchhaltung von allen Dokumenten das Original aufheben. In diesem Fall ist das Original die Version auf Papier.
Gruß
HaWeBe
Darf der Chef obwohl  ich krank geschrieben  bei den Arbeitsstunden  Plan wo er abgeben  wegen  der Abrechnung  Urlaub  einfach  reinschreiben  ? Weil ich bin kh seit 23.7.18 bis 20.8.18 und er hat 14.8/15.8/16 .8 Urlaub  reingeschrieben  obwohl ich da noch kh geschrieben  habe,??
Freue  mich über eine  Antwort
Hallo,

wo kann der Hauptarbeitgeber einsehen, wenn er von mit eine Krankmeldung erhalten hat, ob ich im Minijob/Nebenjob auch eine Krankmeldung abgegeben habe?
Hat er „überhaupt“ die Möglichkeit/Recht dazu, dass nachzusehen bzw. Auskunft zu erhalten?

MvG

Kata
Hallo,

eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung richtet sich nie an einen bestimmten Arbeitgeber. Wenn du arbeitsunfähig bist, dann für alle Jobs. Wenn du trotzdem arbeiten gehst, gibt es Probleme bei Unfall, und du riskierst die Kündigung im Hauptjob. Fragen darf ein Arbeitgeber immer. Er hat kann dich bei begründetem Verdacht beispielsweise auch durch einen Privatdetektiv beschatten lassen. Alles schon vorgekommen und unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Gruß
HaWeBe
:wink1: Hallo HaWeBe,

Zitat
HaWeBe schreibt:
gibt es Probleme bei Unfall, und du riskierst die Kündigung im Hauptjob.

Das ist nur bedingt richtig.
Denn nur weil ich arbeitsunfähig bin, heißt es nicht, dass ich nicht arbeiten kann und darf.

Z.B. Ich breche mir mein rechtes Bein und bin daher Arbeitsunfähig als Mechaniker zu Arbeiten, der lange stehen muss oder ein Verkaufsfahrer, der natürlich nicht mehr Autofahren kann. Dann bin ich für die Arbeit nicht fähig diese auszuüben.
Dennoch kann ich meinen Nebenjob nachgehen, wenn ich beim Discounter an der Kasse sitze und kassiere oder Nachhilfe daheim gebe. Da kann mir der Arbeitgeber auch nicht kündigen. Solange ich meine Genesung nicht gefährde oder dadurch verzögere, bin ich nicht automatisch krank für alle Jobs die ich ausübe.

Doch sollte man hierzu am besten den ärztlichen Rat einholen, ob man diese und jene Arbeit aufgrund der Arbeitsunfähigkeit ausüben darf. Das gibt natürlich einen besseren Rückhalt.

Wenn ich wegen Grippe dgl. krankgeschrieben bin, dann ist es natürlich besser sich ins Bett zulegen und sich auszukurieren und keinen irgendeinen Job und Nebenjob nachzugehen, sondern schnellstmöglich wieder arbeitsfähig werden.

Ich wollte kurzum nur damit sagen, dass es nicht prinzipiell nach einem Schema läuft.

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
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