Folgende Situation:
ich habe Dienstwagen vom meinem AG bekommen. Den darf ich auch privat fahren. D.h. es gilt momentan die 1% Regelung bei mir. Ich habe ein online Rechner genutzt, um zu sehen, was für ein geldwerter Vorteil sich für den Wagen ergibt, damit ich auch mein Nettolohn berechnen kann.
In der Regel wird so in meinem Fall gerechnet:
1.Brutto-Listenpreis gerundet: 37.200,00€Fahrten Wohnung-Arbeit:
2. pausch. monatl. 1% angesetzt: 372,00€
3. psch. 0,03% pro Entfernungskilometer (11km) : 122,76€
4. Pauschalversteuerung AG- 15 Tage * 0,30€ * 11km: 49,50€
Geldwerter Vorteil: (2+3)-4 = (372,00 + 122,76) - 49,50 = 445,26€
Mein AG rechnet genauso, er zieht dann aber die MWSt aus Punkt 2 u. 3 von dem geldwerten Vorteil ab und behaltet dieser Abzug von meinem Gehalt ein:
1. Brutto-Listenpreis gerundet: 37.200,00€Fahren Wohnung-Arbeit:
2. pausch. monatl. 1% angesetzt: 372,00€ (312,61 * 19% = 59,39€)
3. psch. 0,03% pro Kilometer (11km) : 122,76€ ( 103,16 * 19% = 19,60€)
4. Pauschalversteuerung AG- 15 Tage * 0,30€ * 11km: 49,50€
Geldwerer Vorteil: (2+3)-4 - (MWSt p.2 und p.3) = (372,00 + 122,76) - 49,50 - 79,00
= 445,26 - 79,00 = 366,26 €
D.h. es ergibt sich ein niedriger geldwerter Vorteil, dann aber habe ich geringerer Nettolohn, da die MWSt aus p.2 und p.3 bei mir einbehalten worden sind.
Ist es so berechtigt?
Danke im Voraus