ich habe schon einige Zeit im Internet recherchiert, aber so richtig werde ich nicht schlau.
Vor einiger Zeit wechselte ich innerhalb eines Firmenverbundes den Arbeitgeber und bekam einen neuen Arbeitsvertrag, in dem ein festes Monatsentgelt von z.b. 5000,- EUR brutto fixiert wurde (fiktiv). Zusätzlich gab es ebenfalls eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag zur privaten Nutzung eines Dienstfahrzeugs mit 1% Regelung. Sonstige Abzüge für die Nutzung sind im Arbeitsvertrag nicht fixiert.
Da der Dienstwagen anfangs noch nicht zur Verfügung stand, bekam ich anfangs ganz normal die 5000,- brutto als "Gehalt" ausgezahlt.
Der geldwerte Vorteil für das neue Dienstfahrzeug beträgt insgesamt ca. 385 EUR. Nach dem es angeliefert wurde, passierte bei der Abrechnung passierte nun folgendes:
- Lohnart 2000 Gehalt wurde um den geldwerten Vorteil gemindert => 5000-385=4615,- EUR
- zusätzlich taucht eine weitere Lohnart 2410 Dienstwagen 1% in Höhe von 350,- EUR auf
- zusätzlich taucht noch eine weitere Lohnart 2420 Dienstwagen Wohn. / Arb. in Höhe von 35,- EUR auf
= in Summe 5000,- brutto. Vom Netto wird dann der Dienstwagen wieder abgezogen, d.h. der Dienstwagen kostet mich ca. ziemlich genau den geldwerten Vorteil als Nettoabzug.
Nach Rückfrage bei der Buchhaltung erhielt ich die Aussage, dass ich nun Teile des Gehaltes in "Sachwerten" bekommen würde, d.h. in Form des Dienstwagens. Dies wurde zwar im Vorfeld so besprochen und unterm Strich hat es sich immer noch gelohnt, allerdings bleibt ein fader Beigeschmack.
Die Frage, die mich seit Monaten beschäftigt: Ist dies im Hinblick auf das im Arbeitsvertrag fixierte feste Monatsentgelt von 5000,- EUR brutto überhaupt zulässig? Im Grunde wird mein Bruttogehalt ja um den geldwerten Vorteil vermindert, so dass das letztlich ausgezahlte Monatsentgelt nicht mehr dem im Arbeitssvertrag fixierten Bruttowert entspricht. Oder kann rein rechtlich mit Monatsentgelt auch ein Sachwert gemeint sein? Auf der anderen Seite kann das verminderte Bruttogehalt ja auch als Eigenanteil am Fahrzeug gesehen werden, so dass nicht der volle geldwerte Vorteil zum Tragen kommt?
Wie ist hier die Rechtslage?
Ich danke euch für die Rückmeldungen.
Viele Grüße,
Gustav