ich bin noch ein Neuling in Sachen Lohnabrechnung und weiß mal wieder nicht so richtig weiter.
Eine kurzfristig beschäftigte MAin haben wir für den Juli (Beschäftigungszeitraum 23.07.-31.07.2018) versehentlich mit der Steuerklasse 1 abgerechnet und nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses eine LSt-Bescheinigung erstellt. Die MAin ist durch unseren Fehler bei ihrem 1. Beschäftigungsverhältnis in die Steuerklasse 6 gerutscht. Wir haben sie über Elstam nochmal abgemeldet und dann bei uns mit der Steuerklasse 6 angemeldet, und somit die Abrechnung korrgiert. Muss ich dann jetzt nochmal eine korrigierte Lohnsteuerbescheinigung erstellen?
Vielen Dank für eure Hilfe...