Lohnberechung bei Krankheit
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Hallo und guten Morgen,
Seit einigen Tagen zermartere ich mir den Kopf. Ich berechne bei uns in der Firma den Lohn – und das Gehalt und habe einen Fall den ich nicht ganz loswerde.
Fall:
Mitarbeiter hat einen Teilzeitarbeitsvertrag mit 18 h bis 25 h pro Woche und bekommt einen Stundenlohn von 10,00 € pro Stunde. Der Mitarbeiter arbeitet an drei Tagen in der Woche.
Der Arbeitnehmer hat sich leider krank gemeldet.
Mein Arbeitgeber wünscht nun von mir, dass ich dem Mitarbeiter in der Krankheit nur die Mindeststunden (18 h pro Woche laut Vertrag) berechne.
Aus meiner Sicht ist das aber nicht richtig den gem. Gesetz darf der Arbeitnehmer in der Krankeit finanziell nicht benachteiligt werden.
Ich denke das hier für die Berechnung der Durchschnitt der letzten 3 Monate angesetzt werden sollte. Siehe Beispielrechnung.
Berechnung Krankheit
Bruttostunden-lohn Soll-Stunden der der letzten 3 Monate letzten 3 Monate
905,00 € 84 1.265,40 € 105 925,00 € 84 3.095,40 € 273
3095,40:273= 11,34 € pro Stunde
Der Mitarbeiter hat laut der letzten Stundennachweise drei Tage in der Woche gearbeitet. Laut Aussage meines Chefs haben Sie 7 Stunden pro Tag mündlich vereinbart. Diese hat er aber immer überschritten und dadruch mehr Lohn erhalten.
Da ich die sieben Stunden als Grundlage genommen habe kommen die o. g. Sollstunden zu Stande.
Aus meiner Sicht muss der Arbeitnehmer nun täglich 7 h x 11,34 € x 5 Tage = 396,90 € Bruttelohn bekommen.
Sehe ich das richtig oder liege ich da völlig falsch.
Für eure Hilfe Danke ich schon im Voraus.
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Hallo, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bemisst sich nach der vertraglich vereinbarten Arbeitsleistung. Alles, was der Mitarbeiter über die vertragliche Vereinbarung hinaus leistet, sind Überstunden. Und die werden bei Krankheit nicht weitergezahlt. Wie kommt ihr denn da auch 18 bis 25 Stunden? Damit habe ich keine Erfahrung. Da würde ich vielleicht dann das dreimonatige Mittel ansetzen. Da der Arbeitnehmer in dieser Zeit eigentlich sogar noch mehr gearbeitet hat, würdest du dann die höhere Stundenzahl (25) ansetzen. Und frag doch mal die zuständige Krankenkasse, wie die das bewertet. Gruß Calc
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