Hallo Scherf,
es kommt darauf an wie die Formulierung im Arbeitsvertrag ist. Wenn dort nur steht, dass die wöchentliche Arbeitszeit 24 Stunden beträgt und keine festen Wochentage für die Arbeitszeit festgelegt sind, ist das m.E. so ok. Die Arbeitszeit wird somit auf alle Wochentage gleich verteilt. Hatte der Monat nach Kalender mehr Mi-Fr.-Tage, dann ist es für Dich nachteilig. Hatte der Monat aber weniger Mi-Fr-Tage, dann bekommst Du praktisch etwas mehr. Unter dem Strich sollte das im Jahresverlauf ausgegelichen sein.
In Deinem Fall hatte der Monat August z.B. 14 Tage, die auf einen Mittwoch bis Freitag fallen. Das wären bei Deiner Rechnung dann 14 x 8 x 15,- EUR = 1680,- . Nach der Gleichverteilung, die in der Lohnabrechnung angewendet wurde, wären es 1558,80. Das ist dann natürlich erst einmal nachteilig. Nehmen wir jetzt mal den kommenden Oktober. Da haben wir nur 12 Tage, die auf einen Mi - Fr fallen. Es würden sich nach Deiner Rechnung nur 1440,- EUR ergeben, also weniger als bei der o.g. Gleichverteilung der Arbeitszeit auf alle Wochentage.
Letztlich zählen aber die Arbeitsstunden, die vereinbart sind. Im o.g. Beispiel ergeben sich damit im August Überstunden und im Oktober Minderstunden. Bei einer evtl. Beendigung des Vertrages muss das dann ausgeglichen sein.
VG, Biene